50 IL Hauptabschnitt, Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen,

wieder zu den 4'/, proz. Titres über und wandelte auch die 1848er
Anleihe in eine 4'/,proz. um. Ende der 50er Jahre musste man dagegen
 wieder stellenweise 5proz. Anleihen aufnehmen. Für diesen
hohen Zinsfuss waren nicht allein die unruhigen politischen Zeiten,
sondern vor allem auch der starke Kapitalbedarf massgebend, welcher
in jener Zeit durch die zahlreichen Eisenbahnbauten in ganz Deutschland
 verursacht wurde.!)
Nach Beendigung des orientalischen, sowie des österreichischitalienischen
 Krieges besserten sich Anfangs der 60 er Jahre die Verhältnisse
 wieder und ermöglichten die Convertirung der 4'/, proz. in 4proz.
Der Ausbruch des dänischen und österreichischen Krieges von 1864 und
1866 hatte eine Erhöhung des Zinsfusses auf 4’'/, Proz. zur Folge. Die
Consolidation auf Grund des Gesetzes von 1869 wandelte bekanntlich
noch einen Theil der 4proz. alten Staatsschuldscheine in 4'/,proz. um.
[Infolge des günstigen Ausganges des deutsch-französischen Krieges, der
hohen Kriegskostenentschädigung, des allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwunges,
 der starken Schuldentilgung Anfang der 70er Jahre, wurde
aber der preussische Staatskredit derartig gestärkt, dass man seit Ende
der 70er Jahre bei der Neuausgabe von Consols allgemein zu dem
4proz. Verzinsungsmodus übergehen, und im Jahre 1885 auch die auf
Grund des Consolidationsgesetzes ausgegebenen (bis zu diesem Jahre
unkündbaren) 4'/,proz. Consols in 4proz. umwandeln konnte. Seit
1885 fing die Regierung sogar bereits an, neue 3'/,proz. Consols, seit
1890 auch 8proz. auszugeben. Im Jahre 1896 wurden sodann die vorhandenen
 4proz. Consols in 8'/,proz. convertirt. Seit 1891 sind neu
nur noch 3proz. Consols ausgegeben worden. (Vgl. Anl. IVa.)
$ 42, Diese Entwicklungsgeschichte des Zinsfusses der Staatsschuld
 giebt aber noch kein richtiges Bild darüber, was der preussische
Staat in den verschiedenen Perioden des 19. Jahrhunderts thatsächlich
 an Kapitalzins d.h. an Zinsprozenten an seine Gläubiger bezahlt
 hat. Da der Zinsfuss nur das Verhältniss zu dem nominellen
Kapitalwerth darstellt, so muss, um bei Anleihen mit niedrigerem
Kurse das wirkliche Entgelt für Kapitalnutzung zu erhalten, der
Zinsfuss im Verhältnisse des Begebungskurses zum XNennwerthe
entsprechend erhöht bezw. vermindert werden. "Thut man dies, so
ergiebt sich aus Anlage III, welche die Entwicklung des Kursstandes
der Staatsschuld seit 1816 darstellt, dass besonders in den schweren
Zeiten der ersten Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts der thatsächlich
 vom Staate gezahlte Zins vielfach 6—8 und noch mehr
Prozent des Begebungs(Kurs)werthes der Anleihen betrug. Gegenwärtig
(1908) stellt sich bei einem Kurswerthe der 3'/proz. Consols von 102,
und der 3proz. von etwa 90—91 der vom Staate für seine Schulden
thatsächlich zu entrichtende Zins bei den 3'/, proz. auf 3,43 und bei
den 3 proz. auf 3,33 bezw. 83,29 Proz.
1) Kahn, Geschichte des Zinsfasses in Deutschland seit 1815, Stuttgart 1884.