Erster Abschuitt. Die Staatsschuld, ihre Verzinsung und Tilgung, $$ 42, 43. 51

2. Emission von Staatsanleihen.
$ 43. Die Verhältnisse des nominellen Zinsfusses zu dem wirklich
 gezahlten Zinssatze sind besonders von Wichtigkeit bei der
Emission neuer Staatsanleihen. Ist der reelle Zinsfuss wesentlich
niedriger, als der nominelle, hat also das Staatspapier hohen Kurs —
über pariı — so können neue Anleihen auch mit nominell niedrigerem
Zinssatze oft annähernd zu pari ausgegeben werden. So konnten
(nach Anl. IIT Ziff, IL und Anl. IVa),') als im Anfang der 80er Jahre
die 4'/,proz. und 4proz. Consols bis zu 104, 105 und noch höher stiegen,
neue 3'/,proz. Consols zu 98—103 ausgegeben werden, während umyekehrt
 im Jahre 1870, wo die 4'/,proz. Consols nur 897/, standen,
neue Anleihen nur mit 5 Proz. annähernd zum Parisatze unterzubringen
 waren.
Findet die Emission wesentlich unter dem Parisatze statt, so
kann natürlich auch bei hohem reellen Zinssatze gleichwohl eine
nominell niedrig verzinsliche Anleihe gewählt werden. Bei der Neu-Begebung
 von Staatsanleihen ist es eine alte Streitfrage, ob das
System der (nominell) hoch verzinslichen Schulden, d. h. Begebung
zu dem Nominalzinsfuss, welcher dem jeweiligen reellen Zinsfusse
des Staates möglichst gleichkommt oder (nominell) niedrig verzinslicher
 Schulden, also eine Begebung der Anleihen möglichst niedrig
unter pari, befolgt werden soll.
Die Theorie befürwortet in ihren Hauptvertretern mehr das erstere
System, besonders deshalb, weil es eine spätere Convertirung, d. h.
Zinsreduktion, zulässt. Die Praxis bevorzugt dagegen vielfach den
zweiten Weg, weil die Regierungen davon ausgehen, dass an Zinsen
insofern gespart werde, als die Gläubiger geneigt sein werden, in der
Hoffnung auf künftige Kurssteigerungen zunächst mit einer geringeren
reellen Verzinsung vorlieb zu nehmen und beispielsweise für 3proz,
Renten relativ mehr zu geben, als für 3'/,- und 4prozentige.
{n Preussen ist in früheren Zeiten häufiger das System der hoch
verzinslichen Begebung benutzt worden, besonders in Zeiten stark erschütterten
 Staatskredits. Seit den 90er Jahren hat man dem zweiten
System den Vorzug gegeben,?) wobei natürlich ausser den obigen Kırwägungen
 auch noch andere Gründe mit in Betracht kamen, so z. B.
im Jahre 1890/91, als man zum 3proz. Typus der Consols überging,

1) In Anl. IVa sind einige Zahlen zu berichtigen. In Anm. 5 auf S. 16—17 muss os
heissen, „in England: 102 Mill, M,, in Anm. 6 das. 190 Mill“ Nach S. 18 Anm, 3 ist als
allgemeiner Bonifikationssatz für die Consortien !/, 00 angegeben. Seit 1890 betrug ersterer
aber meist 20 Pfg. für die Zeichnungsstellen, wovon 10 Pfg. weiter vergütet werden durften,
2) Nach Anlage IVa hat der Emissionskurs (Subseriptions- oder Verkaufskurs) -— abyesehen
 von der im August 1870 unter Ausnahmeverhältnissen aufgenommenen Anleihe (zu
39 Proz.) — von 1859—1890 nur einmal unter 94 Proz. (93,75 Proz.) betragen, während
seit Anfang der 90er Jahre die meisten Anleihen (3proz. Consols) unter 90 Proz. und bis
zu 83.60 Proz. herab emittirt wurden.