59 1. Hauptabschnitt, Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen.

der Umstand, dass der Markt damals mit 83'/,proz. Consols stark
überfüllt war, eine weitere Ausgabe dieses Typus also einen starken
Rückgang des Kurses der 8'/,proz. Titres verursacht hätte. Auch
würde in jener Zeit, nachdem der Zinsfuss für Staatsanleihen in England
 auf 2%, bezw. 2'%, in Frankreich für alle Neubegebungen auf
3 Proz. herabgesetzt war, und Russland und Oesterreich-Ungarn sich
auf einen Zinssatz von 4—8'/ Proz. einrichteten, ein weiteres Beharren
bei dem 3'/,proz. Typus Preussen und das Reich auf dem internationalen
 Geldmarkt isolirt und in ihrer Kreditwürdigkeit herabgesetzt
 haben. Seit jener Zeit hat‘ Preussen höher als mit 3 Proz,
verzinsliche Consols nicht wieder ausgegeben. (Anders das Reich,
wo, wie aus Anl. IVa ersichtlich ist. noch einigemale 3'/, proz. Titres
ausgegeben sind.)
In der That dürfte bei günstiger Lage des Staatskredits das System
der Emission nominell niedrig verzinslicher Schulden im Allgemeinen
den Vorzug verdienen. Denn die spätere Convertirung höher verzinslicher
 Papiere, auch wenn sie noch so glatt verläuft, bringt für
viele Staatsangehörige erhebliche wirthschaftliche Nachtheile mit sich,
ınd vom moralischen Standpunkte ist es jedenfalls nicht zu billigen,
wenn höher verzinsliche Schuldscheine schon von vorneherein bei der
Begebung mit der Absicht baldiger Convertirung ausgegeben werden.')
Niedrige Verzinsung eignet ‚sich besonders für Consols, wo es
sich (Gegensatz: amortisable Papiere) um Schulden handelt, für die
eine Rückzahlung des Nominalbetrages zwar vorbehalten ist, die aber
thatsächlich doch vorwiegend den Charakter einer Rente tragen. Hier
muss mit Recht finanziell in erster Linie die Frage entscheidend sein,
welcher Zinsbetrag nach der zeitigen Lage des Marktes die geringste
Zinsenbelastung des Schuldners ergiebt. Die Einführung einer gesetzlichen
 Schuldentilgung, wie sie in Preussen seit 1897 besteht, ändert
ldaran nichts, da dieselbe keinen Verkauf von Consols fordert, sondern
Anrechnung auf bewilligte Kredite zulässt, also eine eigentliche Rüeckzahlung
 des Kapitals auch hierbei nicht stattfindet.
Allerdings ist zuzugeben, dass das rein finanzielle fiskalische
[nteresse nicht allein entscheidend sein kann. Niedrig verzinsliche
Anleihen sind Kursrückgängen im allgemeinen leichter ausgesetzt, als
höher verzinsliche Anleihen. Bei einer Staatsschuld von mehreren
Milliarden wirken Kursrückgänge der Staatsrente schon von mehreren
Prozent sehr empfindlich auf weite Kreise des Volkes ein. In kritischen
 Zeiten, Kriegen u. s. w., lassen sich solche Rückgänge allerdings
nie vermeiden. In friedlichen Zeiten muss aber die Staatsregierung
im allgemeinen und öffentlichen Interesse eine möglichste Stabilität
der Kurse bei all ihren finanziellen Massnahmen in erster Linie mit
ins Auge fassen. Schon deshalb hat die innere Berechtigung der

% Es wird daher mit Recht vielfach bei Neuemission die Convertirung bezw. Kündigung
His zu einem bestimmten Termine von vorneherein ausgeschlossen.