Erster Abschnitt. Die Staatsschuld, ihre Verzinsung und Tilgung. 8 46. 57

Vorgänger der grossen Convertirungsaktion von 1885 war die
Kündigung einiger hochverzinslicher bei Beginn der Kisenbahnverstaatlichung
 übernommener Eisenbahnobligationen, nämlich der
5proz. Prioritätsobligationen der Cöln-Mindener und. Rheinischen und
der 4!/,proz. der Berlin-Stettiner und Hannover-Altenbekener Kisenbahn
 im Jahre 1880.
Als Ende September 1884 der Kurs der 4proz. bis auf 108,40
vyestiegen war, während der der 4'/,proz. sogar niedriger war (102,90),
ying man, sobald die Kündigung der 4'/,proz. auf Grund des Consolidationsgesetzes
 von 1869 ausgegebenen Consols zulässig war, d. h.
1885 (s. 8 20) zur Convertirung derselben in 4proz. Consols über.
Von der 4!/,proz. konsolidirten Anleihe waren damals im Umlaufe
Verschreibungen über 545 784 350 M., wovon 485 174 650 M. auf Grund
des Gesetzes von 1869 zur Consolidation älterer Anleihen ausgegeben
waren. Von diesen 545 Mill. M. gelangten nur 22700 M. zur Rückzahlung
 in baar, 545760000 M. wurden umgetauscht und der Staat
ersparte dadurch 2729 889 M. Zinsen.
Hätte der Staat anstatt des Umtausches die ganze Anleihe einfach zur Rückzahlung
gekündigt, und die erforderlichen Mittel durch Verkauf 4proz. Consols an der Börse aufgebracht,
 so würde sich das Geschäft möglicherweise noch besser gestellt haben. Durchaus
zichtiger Weise geschah dies seitens der Regierung nicht, um nicht den Geldmarkt zu
beunruhigen und die Besitzer der 41/,proz. Consols zur Anlage ihrer Kapitalien in unsicheren
Papieren zu veranlassen.
Nach diesem günstigen Erfolge wurde durch Ges, v. 8. Mai 1885
ler Finanzminister ermächtigt, den Besitzern der 5- und 4'/,proz.
Eisenbahnprioritäten, welche im Verlaufe der Verstaatlichungsaktion
weiter vom Staate selbstschuldnerisch übernommen waren, und die
ebenfalls gekündigt werden sollten, vor der Kündigung die Belassung
der Papiere unter Herabsetzung des Zinsfusses auf 4 Proz. anzubieten.')
Diese Operation glückte ebenfalls vollständig und ersparte dem Staate
von 1880 bis 1890 Zinsen von zusammen 5282 361 M. jährlich. Diese
Manipulation hatte für den Staat zugleich den Vortheil, dass es im
Laufe der Jahre 1889 und 1890 auch noch möglich wurde, jene
Obligationen zu kündigen, in 3'/,proz. Consols zu verwandeln und
damit wiederum eine bedeutende Ersparung von Zinsen für den Staat
herbeizuführen. Rechnet man alle diese Zinsersparungen in den
Jahren 1880 bis 1890 zusammen, so ergab sich eine jährliche Gesammtersparniss
 an Zinsen von 17 930851 M. (Sattler S. 152).
Auf Grund des Gesetzes vom 28. Dez. 1896 endlich ist die 4proz.
sonsolidirte Staatsschuld in eine 3'/,proz. umgewandelt worden.
Die Massregel ist erst getroffen, nachdem mit Sicherheit eine
andauernde Senkung des allgemeinen Zinsfusses festgestellt werden

1) Die Ermächtigung zur Rückzahlung nach Kündigung oder zum Umtausch in Consols
hatte der Finanzminister allgemein durch die einzelnen Verstaatlichungsgesetze bereits
örhalten.