70 II. Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen,

giebt einen Gesammtbetrag des plan- und gesetzmässigen Tilgungsbetrags
 von nur noch 3640914,89 M. oder 0,05 Proz. der am 1. April
1908 vorhandenen Staatsschuld.

$ 65, Der Abschnitt B „zur weiteren Tilgung der Staatsschulden“
enthält in Kap. 36 Tit. 4 die Amortisationsersparnisse für Prioritätsanleihen
 verstaatlichter Eisenbahnen mit (für 1903) 28772720,93 M.,
n Tit. 5 Rückzahlungen und Zinsen auf gewährte Darlehne mit
1 386 625,24 M. und endlich als neuen, auf Grund des $ 2 des Gesetzes
v, 8. März 1897 aufgenommenen Tit. 6 „zur Ergänzung der Tilgungssumme“
 (se. auf °%, Proz. der Kapitalschuld) 7536 158,56 M., sodass
der Abschnitt B mit zusammen 37 695 504,78 M. denjenigen zu A bei
Weitem überwiegt.

S 66, Kap. 37 lautete bis 1908: Zur Bildung oder Ergänzung eines
ausseretatsmässigen Dispositionsfonds bis zu 30 Mill. M. zur Vermehrung
 der Betriebsmittel, sowie zur Erweiterung der Bahnanlagen
und zu Grunderwerbungen behufs Vorbereitung derartiger Erweiterungen
 im Falle eines durch Verkehrssteigerung hervorgerufenen,
nicht vorherzusehenden Bedürfnisses der Staatsbahnen, event. zur
weiteren Tilgung von Staatsschulden gemäss 8 3 des Gesetzes v. 8. März
1897 (G.-S. S. 43). (Zu Kap. 36 u. 37. Die am Jahresschlusse verbleibenden
 Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre
üjbertragen werden.)
Die Summe zur Bildung und Ergänzung des Dispositionsfonds ete.
erscheint zum ersten Male in dem Staatsschuldenetat für 1892/93 an
Stelle der früheren Position Kap. 36 Tit. 2, welcher lautete: Nach
Massgabe des $ 4 Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 27. März 188?
(G.-S. S. 215), betreffend die Verwendung der Jahresüberschüsse der
Eisenbahnverwaltung.
Der bisherige Tit. 2 des Kap. 37 wurde damals als ein besonderes
Kapitel ausgebracht, um die an dieser Stelle zur Verrechnung
kommenden Beträge nach Massgabe des Vermerks am Schlusse des
Ordinariums des Etats der Eisenbahnverwaltung auch zur Bildung
oder Ergänzung eines ausseretatsmässigen Dispositionsfonds bis zur
Höhe von 20 Mill. M. behufs Vermehrung der Betriebsmittel, sowie
zur Erweiterung und Ergänzung der Bahnanlagen im Falle eines
durch Verkehrssteigerung hervorgerufenen, nicht vorherzusehenden
 Bedürfnisses der Staatsbahnen verwenden zu
können.
Dieser Vitel ist in den meisten Jahren ein stummer gewesen,
d. h. es wurde im Etat keine Summe zu dem angegebenen Zwecke
eingestellt, weil über die veranschlagten Eisenbahnüberschüsse
meist anderweitig verfügt war. Nur in dem Etat für 1889/90 wurde
lie Summe von 4986430 M. unter diesem Titel in den Ausgabeetat