Zweiter Abschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung. $ 70. 75

zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld nicht ausreichen, hat der Finanzminister die
zur vollen Deckung des Bedürfnisses erforderlichen Summen auf die breitesten Staatseinkünfte
 anzuweisen.

Den oben in 8 4 erwähnten der Hauptverwaltung untergeordneten Behörden, nämlich
ler Kontrolle der Staatspapiere und der Staatsschuldentilgungskasse ist seit 1883 noch das
Staatsschuldbuchbureau hinzugetreten.

3. Nachgeordnete Behörden. ;
A. Die Kontrolle der Staatspapiere.
8 70. Die Geschäfte der. der Hauptverwaltung untergeordneten
Kontrolle der Staatspapiere bestehen in der Anfertigung und
Ausreichung der Schulddokumente und der dazu gehörigen Zinscoupons,
 in der Löschung, Kassation und Aufbewahrung der eingelösten
 Staatspapiere bis zur Verschlussnahme durch die Hauptverwaltung
 und die Staatsschuldenkommission und in der Kontrolle
äber alle im Umlaufe befindlichen Staatspapiere. Bei Ausfertigung
neuer Schuldverscehreibungen empfängt sie die Formulare von der
Druckerei, fertigt sie durch Unterschrift eines Beamten aus und liefert
sie auf Anordnung der Hauptverwaltung an die Generalstaatskasse
aus. Ueber die ausgefertigten Verschreibungen führt sie Stammbücher,
 von denen ein zweites Exemplar im Geheimen Staatsarchive
niedergelegt ist. In denselben werden die Anzahl jeder nach ihrem
Nennwerthe verschiedenen Art von Schuldverschreibungen, sowie Bemerkungen
 über geschehene Einlösungen, Erneuerungen, Mortificationen
 u. s. w.. aller einzelnen Verschreibungen eingetragen. Ebenso
führt sie Register über die ausgegebenen und gelöschten Zinscoupons
ınd Notizbücher über die verlorenen, vernichteten und gestohlenen
Verschreibungen. Die eingelösten, umgetauschten, gefälschten und
mortifieirten Papiere werden in Mortificationsbücher eingetragen, aus
denen die Bemerkungen in die Stammbücher übertragen werden. Die
Mortifications- und Stammbücher für die Schulden der neuen Landestheile
 werden von den Behörden geführt, denen die Verwaltung derselben
 übertragen ist, auch von ihnen aber werden die eingelösten
ınd mortifieirten Papiere an die Kontrolle der Staatspapiere eingeliefert.
 Sämmtliche eingelöste, eingetauschte, mortificirte u. S. W. Verschreibungen
 werden hier kassirt und bis nach erfolgtem Rechnungsabschlusse
 aufbewahrt. Dann werden sie in dem Tresor der Hauptverwaltung
 niedergelegt, zu welchem ein Mitglied der Staatsschuldenkommission
 und zwei Mitglieder der Hauptverwaltung die Schlüssel
führen. Alljährlich ist von der Kontrolle der Staatspapiere Rechnung
zu legen über die eingelösten und gelöschten, sowie die neu ausgefertigten
 Verschreibungen, welche von der Oberrechnungskammer
tevidirt, von der Staatsschuldenkommission geprüft und vom Landtage
dechargirt wird. Die nöthigen Geldmittel werden ihr von der Staatsschuldentilgungskasse
 überwiesen.