76 N. Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen.

Die Kontrolle der Staatspapiere bearbeitet hiernach unter Leitung
und nach den Anweisungen der Hauptverwaltung Alles, was sich auf
die Herstellung (Fabrikation des Papiers und Druck) und Ausfertigung
der Schuldurkunden des Staates (und des Reichs s. 8 75), sowohl der
Obligationen wie der Zinsscheine, ferner die Ausreichung derselben,
die Kontrollirung in ihrem Umlauf, die Aufbewahrung und demnächst
die Vernichtung eingelöster Schuldverschreibungen bezieht.

B. Die Staatschuldentilgungskasse.
S 71. Die der Hauptverwaltung ebenfalls unterstellte Staatsschuldentilgungskasse
 hat die Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden-Etat
 und gesetzlichen Bestimmungen zu besorgen und
Rechnung darüber, sowie über die Tilgungsfonds der einzelnen Anleihen,
über den Betriebsfonds, den Depositalfonds (s. u.) und die Verwaltungskosten
 zu führen. Die von ihr oder auf ihre Rechnung von anderen
Kassen eingelösten Verschreibungen liefert sie der Kontrolle der Papiere
zur Kassation und Aufbewahrung ein. Die Monats- und Jahresabschlüsse
der von ihr verwalteten Fonds legt sie der Staatsschuldenkommission
vor, Ihre Rechnungen werden gleichfalls von der Oberrechnungskammer
 revidirt, von der Staatsschuldenkommission geprüft und vom
Landtage dechargirt. Die zu ihren Ausgaben nöthigen Mittel erhält
die Staatsschuldentilgungskasse, soweit sie ihrer Natur oder Höhe nach
nicht aus den eigenen Einnahmen oder ihrer Verwaltung unterstehenden
 Fonds bestritten werden können, von der Generalstaatskasse.
Die Staatsschuldentilgungskasse hat. hiernach alle durch die Gesetze,
die Etats und besonderen Anweisungen zur Verzinsung und Tilgung
der Schulden des Staates (und Reiches) bestimmten Einnahmen einzuziehen
 und alle zur Verzinsung und Tilgung dieser Schulden nöthigen
Ausgaben zu leisten, insbesondere also alle Zinsscheine zu den
Fälligkeitsterminen einzulösen und bis zur Vernichtung aufzubewahren,
auch die Zinsen für die Schuldbuchforderungen nach den im Schuldbuchbureau
 aufgestellten Listen zu zahlen und gekündigte Obligationen
an den Auszahlungsterminen einzulösen.

C. Das Staatsschuldbuchbureau.
$ 72, Das der Hauptverwaltung seit 1883 unterstehende Staatsschuldbuchbureau
 besorgt die Eintragungen der Forderungen in das
betreffende, nach dem Zinsfusse bezeichnete Staatsschuldbuch, kassirt
lie zu diesem Zwecke eingelieferten Verschreibungen und führt sie zur
Aufbewahrung und Vernichtung an die Kontrolle der Staatspapiere
ab. Ebenso geschehen die Löschungen im Staatsschuldbuche durch
das Staatsschuldbuchbureau, während die dafür auszuhändigenden
Schuldverschreibungen von der Kontrolle der Staatspapiere an- und
ausgefertigt werden. Die Gebühren für die Kintragungen und