Zweiter Abschnitt,‘ Die Einnahmen und Ausgaben für die Verwahrung. $$ 71—78. 17

Löschungen werden zunächst an das Staatsschuldbuchbureau entächtet
 und von diesem an die Staatsschuldentilgungskasse eingezahlt.
Ausser der Leitung und Kontrollirung dieser drei Bureaus, sowie
der mit der Verwaltung der Schulden der neuen Landestheile betrauten
Behörden erwächst der Hauptverwaltung der Staatsschulden eine
bedeutende Arbeit durch die Bescheinigung der Quittungen über
Domänen- und Forstveräusserungs- und Ablösungsgelder. Auch
hat sie die von der Kontrolle der Staatspapiere in Verwahrung
renommenen, eingelösten, gelöschten u. 8. W. Verschreibungen nach
Abschluss der Rechnung in ihren Tresor zu übernehmen und in
Gemeinschaft mit der Staatsschuldenkommission unter Verschluss zu
halten. Die drei Schlüssel zu demselben sind von einem Mitgliede
der Staatsschuldenkommission und von zwei Mitgliedern der Hauptverwaltung
 zu führen und zwar müssen dieses nach einer authentischen
Interpretation des Landtags wirkliche Mitglieder der Hauptverwaltung
sein, welche den oben angegebenen besonderen Eid geleistet haben.')
Das Schuldbuchbureau besorgt hiernach alle Bureau- und Kassengeschäfte,
 welche bei der Verwaltung des Schuldbuches des Staates
{und des Reiches) vorkommen, mit Ausnahme der Ausfertigung und
Vernichtung, von Schuldverschreibungen und Zinsscheinbogen, welche
bei der Kontrolle der Staatspapiere erfolgt und der Zinsenzahlung,
Welche durch die Staatsschuldentilgungskasse geschieht. (Reichsscehuldbuch
 s. 8 75 u. 76.)

4. Staatsschuldenkommission.

&amp; 73. Durch das Ges. v. 24. Febr. 1850, welches die Stellung der
Hauptverwaltung der Staatsschulden einer neuen Regelung unterzog,
wurde auch eine Staatsschuldenkommission Zur besonderen Kontrolle
der Verwaltung der Staatsschulden von Seiten des Landtags ins Leben
gerufen, deren Vorläuferinnen die nach 8 14 der Verordn. V. 17. Jan. 1820
an Stelle der reichsständischen Versammlung tretenden Deputation des
Magistrats der Stadt Berlin und die später durch Verordn. v. 3. Febr. 1847
gebildeten ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen gewesen
waren. Dieser Kommission wurde durch das Gesetz die Prüfung
sämmtlicher Rechnungen der Hauptverwaltung und deren Bureaus, die
Mitversehlussnahme der eingelösten Schuldpapiere und die fortlaufende
Kontrolle über alle der Hauptverwaltung der Staatsschulden unter
eigener Verantwortlichkeit überwiesenen Geschäfte übertragen. Sie
arhält die Monats- und Jahresabschlüsse der Staatsschuldentilgungskasse
 und der Kontrolle der Staatspapiere und kann Revisionen der
Kasse vornehmen, so oft es ihr beliebt, wenigstens aber einmal halb-.)

 8. Sattler S. 278,