Zweiter Abschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung. $$ 76-—78, 81

äläubigers oder an den, den er für den Zinsempfang bestimmt hat, gezahlt. Die Zahlung
erfolgt auf Grund von Zinsenlisten, die vor jedem Zinstermin angefertigt werden, Da die
Zinsscheine der Consols theils am 1. Jan. und 1. Juli, theils am 1. April und Okt, zahlbar
änd, so wiederholt sieh bei der Schuldenverwaltung das umfangreiche Geschäft der Zinszahlung
 vier Mal im Jahre.

$ 77. Nach den alljährlich erfolgenden Bekanntmachungen der
Hauptverwaltung — abgedruckt im Reichsanzeiger — stellte sich die
Zahl der im Staatsschuldbuch eingetragenen Conten Ende März

1900: 26 102 über 1385 316 900 M.
1901: 28909 „ 1466168250
1902: 80387 „ 1577323650
1903: 31383 über 1629 887 550 M.

Von diesen Conten entfallen 86 Proz. auf Kapitalien bis zu 50 000 M.
und 14 Proz. auf grössere Kapitalsanlagen.
Für physische Personen waren Ende März 19083: 18919 Conten
über 727556400 M., für juristische Personen 5769 Conten über
617 979 100 M. und für Vermögensmassen ohne juristische Persönlichkeit
 5974 Conten über 191837650 M. eingetragen. Die Zahl der
Conten für Bevormundete oder in Pflegschaft Stehende betrug 1834.
Von den Zinsen liessen sich die Empfangsberechtigten halbjährlich
 18324 Posten von der Staatsschulden - Tilgungskasse in
Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zusenden,
53839 Posten wurden durch Gutschrift auf Reichsbank-Girokonto betichtigt
 und 13896 Posten wurden bei den mit der Auszahlung betrauten
 Königlichen Kassen und Reichsbankanstalten abgehoben.
Von den Conteninhabern wohnen 27011 in Preussen, 4020 in
anderen Staaten Deutschlands, 262 in den übrigen Staaten Europas,
15 in Asien, 18 in Afrika, 54 in Amerika und 3 in Australien,
Laufende Verwaltungskosten werden von den Conteninhabern nicht
erhoben. Für jede Einschrift ist ein einmaliger Betrag von 25 Pfg.,
für jede angefangenen 1000 M. des Kapitalbetrages, über den verfügt
Wird, für die Ausreichung von Schuldverschreibungen 50 Pfg. für je
1000 M. — Schuldbetrag — jedesmal mindestens 1 M. zu zahlen. An
Gebühren für die gerichtliche und notarielle Beglaubigung der Anträge
($ 10 Abs. 2 d. Ges.) werden bei Beträgen bis 2000 M. 1,50 M., darüber
3 M. erhoben (8 21 Ges. v. 1888).

S 78, Ti, 3. Sonstige Einnahmen 53 000 M.
Hier werden eingestellt Beiträge von Beamten für die Benutzung
von Wasserleitungen, Entnahme von Papier aus den staatlichen Papierbeständen,
 zu den Kosten der nach $ 2a des Krankenversicherungszesetzes
 erweiterten Krankenfürsorge u. S. W.
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. IM,