39 ML. Hauptabschnitt. Der gegenwärtige Stand der Staatsschuld im Einzelnen.

Vor allem aber wird hier gebucht der Ueberschuss des Depositums
 für den Gewinn aus der Verwaltung des sogen. Depositalfonds
der Hauptverwaltung (s. auch $ 80a).
Die Hauptverwaltung der Staatsschulden verwaltet nämlich zwei
Nebenfonds: den Depositalfonds (A) und den Betriebsfonds (B).
A. Depositalfonds.

8 79, Der Depositalfonds ist nach dem Berichte der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 1. Juni 1883 zunächst dazu bestimmt, die von
einzelnen Gläubigern bei der Präklusion ganzer Schuldgattungen zwar
angemeldeten, aus Mangel an den nöthigen Beweismitteln jedoch nicht
sofort zahlungsfähigen und daher einstweilen nur reservirten Ansprüche
durch Niederlegung ihres Werthes in einem separaten Fonds zu sichern.
Doch ist seine Wirksamkeit späterhin auch auf die völlig abgesonderte
Verwaltung der zur Aufsicht und successiven Abwicklung der Hauptverwaltung
 übertragenen, nicht integrirenden Theile des öffentlichen
Schuldenwesens und überhaupt auf alle fremden Fonds ausgedehnt
worden, welche mit den eigentlichen Verwaltungsmitteln der Hauptverwaltung
 nur in verwandtschaftlicher Beziehung stehen. Indem der
Fonds auf diese Weise das Interesse der Privaten, betheiligten Kommunen
 und Staatsinstitute sichert, giebt er zugleich durch nutzbare
Anlegung der in ihm sich konzentrirenden Geldmittel zu vortheilhaften
Erwerbungen Gelegenheit.
In früherer Zeit war der Fonds beträchtlich höher wie heute,
z. B. 1853 28,8 Mil. M., darunter allein 14,6 Mill. M. Beamtenkautionen.
 Letztere sind im Laufe der Zeit immer geringer geworden
 und neuerdings bekanntlich durch Gesetz allgemein beseitigt
worden.
Gegenwärtig zerfällt der Fonds nur noch in drei Abteilungen, in
1. den Fonds zur Tilgung und Verzinsung provinzieller Staatsschulden.
 Er ist bestimmt zur Tilgung und Zinszahlung der auf ihn
1853 angewiesenen älteren provinziellen Schulden und zur Deckung
unbekannter Ansprüche einzelner Gläubiger von alten provinziellen
Schulden. Alle Einnahmen dienen zu seiner Vermehrung. Er
betrug 1868 mehr als 600000 Mark. Gegenwärtig (1. Okt. 1902)
405 450 M. Seit langen Jahren ist keine Ausgabe aus dem Fonds
geleistet worden.

2. Das Generaldepositum für Privatpersonen wird gebildet durch
Ueberweisung der Mittel zur Einlösung gekündigter aber nicht eingelöster
 Schuldverschreibungen, sowie der Mittel für die bei Einlösung
von Sechuldverschreibung fehlenden Coupons. Seine Einnahmen be-