Zweiter Abschnitt. Die Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung, $$ 82—84. 87

bedürfnisse u. s. w.) seit dem genannten Jahre ersichtlich. Zu besonderen.
 Bemerkungen geben alle diese Titel keine Veranlassung.

Nur sei hervorgehoben:
l. dass die unter Kap. 89 Tit. 5 ausgeworfenen 37500 M. in der
Hauptsache zur Remunerirung von Hülfsarbeitern (Diätaren) im Bureau-,
Kanzlei- und Unterbeamtendienst bestimmt sind — die Kosten für das
Ausloosungspersonal (Notar u. s. w.) sind nicht erheblich;
3. dass für die Staatsschuldenkommission ausser den in Tit. 6
yenannten 750 M. nur noch geringe Kosten für Porto und Bücher u. s. W.,
welche bei dem Fonds Kap. 39 Tit. 7 verrechnet werden, entstehen.
Von 1879/80 bis 1902 stiegen die Verwaltungskosten (Kap. 39) von
439 690 M. auf 1100068 M., also um 660478 M. Davon sind aber
204900 M. in Abzug zu bringen, welche das Reich gegenwärtig mehr
zuschiesst als 1879/80, so dass sich für Preussen die eigentlichen Verwaltungskosten
 in dieser Zeit nur etwa verdoppelt haben, während. die
Staatsschuld auf über das fünffache in derselben Zeit gestiegen ist.

Extraordinarium.

[V. Kapitel.

884, Das Extraordinarium ist im Allgemeinen unbedeutend, wie
Anl. I des Näheren ergiebt. Es wurden im Extraordinarium aus-&gt;eworfen
 seit 1879/80 51 553 992 M. im Ganzen, davon
zu Bauzwecken: 1887/88 182500 M., 1900 196000 M. (Neubau
nebst Dienstwohnung), 1902 18200 M. (Neubau für Staatsschuldentilgungskasse),
 in Summe 391 700 M.;
zur ausserordentlichen Schuldentilgung: 1886/87 8380 100 M.,
1888/89 8050000 M., 1889/90 35 962 94 M., 1800/91 4869198 M.,
in Summe 50262292 M.;
Convertirungskosten: 1897/98 L000000 M.