{II. Hauptabschnitt. Staatsschulden, die nicht auf dem Etat stehen. $$ 85—90. 89

Zinsen von Passivkapitalien und Passivrenten, welche den Ausgaben
für Staatsschulden gleichgestellt werden können, 108000 M. entfallen.
An Passivkapitalien kommen 463000 M. mit 20000 M. Zinsen,
an Passivrenten 1770000 M. Kapitalien mit 88 000 M. Passivrenten in
Betracht. Ausserdem werden noch 440000 M. Rentenbankrenten, die
sich im Laufe der Zeit selbst tilgen, aus Titel 16 bezahlt. Zum
20fachen Betrage kapitalisirt würden dieselben ein Kapital von
3800000 M. darstellen (s. hierzu auch Bd. I Buch I 88 61 u. 65).

$ 89. 4. Der Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung enthält
(1908) folgende Posten, welche den Staatsschulden und Renten ihrem
Charakter nach gleichgestellt werden können:
a) Kap. 43 Tit. 1: Apanagen in Höhe von 101 280 M. (Kapitalwerth
101280 X 10 = 1012800 M.);
b) Kap. 43 Tit. 2: Renten und Entschädigungen an Fürsten und
Standesherren 1699220,78 M. (Kapitalwerth 1699220,78 X 25 =
42 480 519,50 M.);
c) Kap. 43 Tit. 4: Renten an die Militärwaisenhäuser zu Potsdam
und Pretzsch und an das Soldatenkinderhaus zu Stralsund 400218 M.
(Kapitalwerth 400218 X 25 = 10005 450 M.);
d) Kap. 34 Tit. 5: Sonstige Renten und Entschädigungen für aufgehobene
 Zölle und andere Berechtigungen 214 928,87 M. (Kapitalwerth
214 928,87 X 25 = 5413 221,75 M.).
5. Endlich ist der Staat durch die Aufhebung des Hinterlegungsfonds
 Selbstschuldner für die hinterlegten Gelder geworden und hat
damit eine Schuld von etwa 28—29 Mill. M. übernommen, wozu noch
525000 M. Zinsengutschrift hinzukommen (s. $ 166). Die Verzinsung
beansprucht 2'/, Proz. und ist für 1903 mit 560000 M. bei Kap. 45
Tit. 14 des Etats der Allgemeinen Finanzverwaltung eingestellt.

&amp; 90. Unter Berücksichtigung obiger Ausführungen muss der
Bestand der preussischen Staatsschulden (im wirthschaftlichen,
nicht formellen Sinne) für 1. April 1903 wie folgt berechnet werden:
l. auf dem Etat der Staatsschuldenverwaltung 6 889 403 269 M. Kapitalschuld
 und etwa 28 Mill. M. kapitalisirte Rentenschulden (Kap. 38 des
Etats); 2. auf dem Etat der Eisenbahnverwaltung 51 766 551 M.; 3. auf
dem der Forstverwaltung 5978000 M.: 4. auf dem der Domänenverwaltung
 110833000 M.; 5. auf dem der allgemeinen Finanzverwaltung
50611212 M.:; 6. an hinterlegten Geldern etwa 29 Mill. M, Das erxiebt
 eine Gesammtsumme von 70757920832 M., auf den Kopf der
Bevölkerung 205 M.
An Verzinsung (einschl. Renten) ergiebt sich folgender Betrag:
l. auf dem Etat der Staatsschuldenverwaltung 285912 162 M., an
Renten (Kap. 38) 1452250 M.; 2. auf dem Etat der Kisenbahnverwaltung
 2888817 M.:; 3. auf dem Etat der Forstverwaltung 298 9835 M.