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Staatsbetriebe wurde 1897/98 bei der Gewerbesteuerveranlagung auf
rund 1831 Mill. M. geschätzt.') Das ergiebt schon an werbendem
Staatsvermögen — niedrig geschätzt — 10,1 Milliarden. Dazu ist noch
an Kapitalvermögen zu rechnen in runden Zahlen:
Reservefonds der Rentenbanken 16,9, Betriebsfonds der Hauptverwaltung der Staatsschulden
 7,9, Staatsaktivkapitalienbestand 58,3, Grundkapital der Centralgenossenschaftskasse
 50, Ansiedelungskommission 120,5, Darlehnsforderungen 13,1 und für Kleinbahnen
20,8 Millionen Mark,
Der gesammte sonstige staatliche Grund- und Gebäudebesitz, vor
allem derjenige der staatlichen Unterrichts-, Kunst- und wissenschaftlichen
 ‘Anstalten, ferner der zu sonstigen Verwaltungszwecken bestimmten
 Gebäude (allgemeine Straf- und Justizverwaltung ete.) entzieht
 sich genauerer Schätzung. Doch zeigen schon die in Bd. IL Buch V
$ 213 gegebenen Zahlen der in den letzten 30 Jahren für Hochbauten
ausgegebenen Summen, dass auch hier viele hunderte Millionen Mark
in Frage kommen. Gleiches gilt von den staatlichen Wasserbau- und
wasserwirthschaftlichen Anlagen (s. a. a. O. $ 164). Diese Gebäude
sind allerdings bestimmten öffentlichen Verwaltungszwecken gewidmet,
also kein freies Staatseigenthum im Sinne des werbenden Vermögens.
 Indessen werden doch auch aus ihnen nicht unerhebliche
Einnahmen erzielt (val. z. B. 8 154a a. a. O., wonach allein aus
Miethen, Pachten und Nutzungen von fiskalischen Bauwerken jährlich
über !/, Million Mark Einnahmen erwachsen).
$ 92, Dem gegenüber berechnet sich nach demselben Etat die
Aktivrente: 1. Uebersehuss der Domänen- und Forstverwaltung über die
ordentlichen Ausgaben nach Abzug der Kosten der Centralverwaltung
(mit 600000 M. schätzungsweise berechnet) und der Rente an den
Kronfideikommissfonds (rd. 7,7 Mill. M.) 56129834 M. 2. Geschäftsgewinn
 der Seehandlung 2066600 M. 3. Ueberschuss der Lotterie
9147800 M. 4. Ueberschuss der Münze 126 690 M. 5. Aus der Centralgenossenschaftskasse
 überwiesene Einnahmen (Zinsen) 1 500 000 M.
8. Ueberschuss der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung über die
ordentlichen Ausgaben nach Abzug der Verwaltungskosten der
Ministerialabtheilung für Bergwesen und der Oberbergämter, berg-Schlussergebniss,

 $$ 91, 92.

staatlichen Domänen- und Forstbesitzes schätzungsweise ermittelt. Dabei ergaben sich als
Durchschnittswerth für 1 ha Domänenland (einschliesslich Grund und Boden sowie Gebäude,
aber ohne bewegliches Inventar) 1155,6 M. und für 1 ha Holzung 440 M. Dieser Durchschnittssatz
 auf den Gesammtbesitz angewandt, ergiebt für die sämmtlichen Domänen einen
Zesammtwerth von 3476683 X 1155,6 = 401,7 Mill. M, für die Forsten von 2825 945
X 440 — 1248,4 Mill. M Wollte man die letztjährigen Reinerträge der Domänen und
Forsten kapitalisiren (mit 3 Proz.), SO würde sich ohne Berücksichtigung der Extraordinarien
‘ür erstere ein Werth von 652 Mill, für letztere von 1243 Mill. M., bei Abzug der extraördinären
 Ausgaben vom Reinerträge 486 Mill, bezw. 1104 Mill. M. ergeben.
1) Im Einzelnen kamen auf die Gewerbebetriebe innerhalb der Handels- und Gewerbeverwaltung
 105 Mill, M., der Domänen- und Forstverwaltung 8,3 Mill, Seehandlung
17,11 Mill M., Staatsministerium 0,6 Mill. M.