i. Haus der Abgeordneten $$ 99—102. 99

besonders, gleichviel, ob der Urwahlbezirk sich mit dem Gemeindebezirk
 deckt oder aus mehreren Gemeindebezirken zusammengesetzt
ist oder einen Theil eines Gemeindebezirks bildet ($ 4 Gesetz vom
29. Juni 1893).
Die erste Wahlabtheilung besteht aus denjenigen Urwählern,
auf welche die höchsten Steuerbeträge bis zum Belaufe eines Dritttheils
der Gesammtsteuer fallen. Die zweite Abtheilung besteht aus denjenigen
 Urwählern, auf welche die nächst niedrigeren Steuerbeträge bis
zur Grenze des zweiten Dritttheils fallen. Die dritte Abtheilung besteht
 aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das
dritte Dritttheil fällt. In diese Abtheilung gehören auch diejenigen
Urwähler, welche gar keine Steuer bezahlen.!) Jede Abtheilung
wählt ein Dritttheil der zu wählenden Wahlmänner. Ist die Zahl der
in einem Urwahlbezirke zu wählenden Wahlmänner nicht durch drei
theilbar, so ist, wenn nur ein Wahlmann übrig bleibt, dieser von der
zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei Wahlmänner übrig,. so
wählt die erste Abtheilung den einen, die dritte Abtheilung den andern.
Zum Wahlmann wählbar ist jeder stimmberechtigte Urwähler des
Urwahlbezirkes ohne Rücksicht auf die Abtheilung.
Zum Abgeordneten wählbar ist jeder Preusse, der das dreissigste
Lebensjahr vollendet, den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge
vrechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses nicht verloren hat und bereits
 ein Jahr lang dem preussischen Staatsverbande angehört hat.?)
Die Legislaturperiode betrug früher 3 Jahre (Art. 73 der
Verf.-Urk.), ist aber in Folge des (Jjesetzes v. 27. Mai 1888. (G.-S.
S. 137) auf 5 Jahre verlängert.
$ 101, Das Mandat eines einzelnen Abgeordneten erlischt a) durch
den Wegfall einer der Voraussetzungen der Wählbarkeit, b) durch
bedingungslose Niederlegung, ec) durch Annahme eines besoldeten
Staatsamts oder durch Beförderung in ein Staatsamt mit höherem
Rang oder höherem Gehalt. In den Fällen zu b) und c) ist die
Wiederwahl zulässig.
Für sämmtliche Mitglieder des Abgeordnetenhauses geht ihre
Eigenschaft verloren mit dem Tage des Ablaufes der fünfjährigen
Legislaturperiode, sowie mit der Auflösung des Hauses, doch sind in
beiden Fällen die bisherigen Mitglieder sogleich wieder wählbar.

Das Bureau.
‚ $ 102. Der Ausdruck „Bureau des Abgeordnetenhauses“ hat
ainen doppelten Sinn. Die Geschäftsordnung (zuletzt festgestellt am

i) oder zu keiner Staatssteuer veranlagt sind.
2) Der Präsident und die Mitglieder der Oberrechnungskammer sowie die Mitglieder
les Herrenhauses können nicht gewählt werden, wohl aber Beamte, die übrigens zum Ein-Sritt
 keines Urlaubs bedürfen.