100 Die beiden Häuser des Landtags.

16. Mai 1876) versteht unter „Bureau“ den Präsidenten und die ihm
zur Seite stehenden vom Hause aus seiner Mitte gewählten, also ehrenamtlichen
 Schriftführer ($$ 8, 13; &amp; 18 Abs. 4; 8 42 und $ 68).')
In dem vom Etat gebrauchten Sinne (Bureau-Direktor, Bureaukasse,
 Bureaubedürfnisse) ist aber unter „Bureau“ die Gesammtheit
les gegen Bezahlung angestellten oder vorübergehend angenommenen
Verwaltungs- und Dienstpersonals zu verstehen, dessen der Präsident
zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf. Die Annahme und Entlassung
dieses Personals steht nach $ 12 der Geschäftsordnung dem Präsidenten
zu;?) er hat ferner den Etat des Hauses festzustellen und die Rechnung
jer Bureaukasse an die Ober-Rechnungskammer einzureichen u. s. W.
Die Zahl der Beamten des Hauses hat sich im Laufe der Zeit
nicht unerheblich vermehrt. Nach der Tabelle in $ 106 ist die Zahl der
etatsmässigen Beamten seit 1851 wie folgt gestiegen: 1851: 5,
1870: 9, 1885/86: 15, 1903: 30. Zu den 380 etatsmässigen Beamten
kommen 169 nicht etatsmässige Personen, und zwar im mittleren Dienst
2 ständige Hülfsarbeiter gegen Jahresremuneration, sowie 30 nicht
ständige Hülfsarbeiter gegen Tagegeld und im unteren Dienst 1837 Personen
 gegen Vagegeld.
Das gesammte Bureau besteht aus folgenden Abtheilungen:
a) Haupt-Bureau nebst Kalkulatur, Kasse und Kanzlei mit sechs
etatsmässigen Bureau-, Kalkulatur-, Kassen- und Kanzleibeamten und
L ständigen Hülfsarbeiter, 11 diätarischen Bureau- und Kanzleihülfsarbeitern,
 1 etatsmässigen und 6 diätarischen Dienern. sowie 1 diätarischen
 Buchbinder.
b) Stenographen-Bureau, worin 2 Vorsteher und 10 Stenographen
 etatsmässig, sowie 4 Hülfsstenographen, 1 Journalist, 12 Stenoyraphenschreiber
 und 1 Diener gegen Tagegeld beschäftigt sind.
(Zur Vorbildung des bei dem Abgeordnetenhause, dem Herrenhause
und dem Reichstage erforderlichen Stenographenpersonals wird in den
Räumen des Abgeordnetenhauses das ganze Jahr hindurch eine von
dem Ersten Stenographenvorsteher geleitete stenographische Fachschule
 unterhalten, an der die etatsmässigen Stenographen des
Abgeordnetenhauses als Lehrer thätig sind.)
c) Bibliothek mit 1 etatsmässigen Bibliothekar, 1 ständıgen
Hülfsbibliothekar, 2 nicht ständigen Kanzleihülfsarbeitern, 1 etatsnässigen
 Diener und 1 diätarischen Buchbinder.
(Die Bibliothek enthielt 1870 rund 4500, 1885/86 rund 15000.
1908 rund 75000 Bände.)

1) ef. 817 Abs. 5 „Präsident mit Zuziehung der Schriftführer“. $ 59 a. E. „Präsident
ınd die dienstthuenden Schriftführer‘. $ 55 Abs. 2 „des Präsidenten oder eines der beiden
ungirenden Schriftführer‘‘.
2) Nach einer Anmerkung zu Tit. 1 des Etats steht die Anstellung aller Beamten und
Diätarien des Hauses in der Zeit zwischen zwei Sessionen dem Präsidenten der vorigen
Qeassion zu