ji. Haus der Abgeordneten, $$ 105, 106. 103

der Beziehung abgeändert worden, dass die durch das Gesetz v.
30. März 1873 bestimmten Sätze und die demselben zu Grunde liegenden
 Entfernungsmasse in die Reichsmarkrechnung, beziehungsweise in
das Metermass übertragen, und im Anschlusse an diejenigen Sätze,
welche für die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten auf
Grund des Art. II des Gesetzes v. 28. Juni 1875 durch die Königl.
Verordnung v. 15. April 1876 festgestellt sind, abgeändert worden sind.
Es betragen hiernach gegenwärtig die Tagegelder 15 M. für den
Tag, die Reisekosten 13 Pfennig für das Kilometer und 3 M. für jeden Zuund
 Abgang bei Reisen, die auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen gemacht
werden können, und 60 Pfg. für das Kilometer bei ‚andern Reisen.
Das Gesetz v. 1873 hatte natürlich eine erhebliche Steigerung des
Fonds, nämlich von 540000 auf 858000 M. also um 318 000 M. zur Folge.
Eine weitere erhebliche Steigerung fand statt im Jahre 1899,
nämlich um 811150 M. und zwar deshalb, weil in neuerer Zeit die
Durehschnittsdauer der Sessionen nicht, wie früher angenommen War,
nur 120 Tage beträgt, sondern auf 165 Tage angenommen werden
musste. Mehrfach fand übrigens auch eine Ermässigung des Fonds statt,
weil in Folge der Ausdehnung des Eisenbahnnetzes die Reisekosten
nach den Sätzen für Eisenbahnen statt für Landwege zu liquidiren
waren (z. B. 1879/80 um 8000 M., 1892/93 um 83 940 M.).
Gegenwärtig beträgt der Fonds nunmehr 1121150 M.
$ 105. Der nächsthöhere Ausgabetitel ist. Kap. 41 Tit. 7 für
Bureaubedarf und ähnliche sächliche Ausgaben. Er steigerte
sich in folgender Weise 1851: 69270 M., 1870: 108150 M., 1885/86:
214000 M., 1908: 8382670 M.
Die Hauptsteigerung fällt in das Jahr 1874, wo in Folge der
Initiative des Hauses (vergl. Sten. Verh. Abg.-H. 1874 8. 1029) eine
starke Ausgabevermehrung zugleich mit Gehaltsverbesserungen stattfand
und in das Jahr 1899, welches letztere eine Erhöhung allein von
295.000 M. auf 332 670 M., also um 107 670 M. brachte, in der Hauptsache
 wegen Mehraufwendungen für Heizung, Beleuchtung und Reinigung
 des neuen Amtsgebäudes (8. &amp; 108), sowie wegen Beschaffung
von Dienstanzügen für Pförtner und Saaldiener.

8 106. Von den übrigen Ausgabetiteln kommt in erster Linie in
Betracht:
Tit. 1. Besoldungen (1908: 96 860 M.).
Besonders auffallend ist die Vermehrung der etatsmässigen Stenographenstellen.
 Bis 1897/98 waren, abgesehen von den beiden Vorstehern,
 nur 2 Stenographen etatsmässig, in diesem Jahre kamen
8 etatsmässige Stellen hinzu, als erforderlich wurden 10 bezeichnet.
Die allgemeinen Besoldungsverbesserungen in den 90er Jahren
sind auch den Bureaubeamten des Abgeordnetenhauses zu Gute gekommen,
 welche hierbei mit den Beamten der Ministerien rangirten.