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Die beiden Häuser des Landtags,

yetretene, 5 berufene und nicht eingetretene Mitglieder. Nur die Mitglieder
 gewisser Kategorien sind auf eine bestimmte Anzahl festgesetzt,
z. B. diejenigen, welche von den Verbänden des alten und befestigten
Grundbesitzes und von den Provinzialgrafenverbänden präsentirt
werden. Dagegen ist der König verfassungsmässig befugt, ohne Beschränkung
 der Zahl erbliche Mitglieder auf Grund Königl. Verordnung,
sowie lebenslängliche Mitglieder aus Allerhöchstem Vertrauen jeder
Zeit zu ernennen. Auch steht ihm das Recht zu, die Anzahl der zur
Präsentation berechtigten Familienverbände und Städte zu vermehren.
$ 183. Zur Zeit haben die nachstehend aufgeführten 15 Familienverbände
 und 48 Städte das Präsentationsrecht zum Herrenhause.
ınd zwar:
a) die Familien: v. Alvensleben, v. Arnim, v. Below, v. Bonin,
v. Borcke, v. Bredow, von der Groeben-Langheim, v. Kleist, Grafen
vr. Königsmarck, von der Osten, v. Puttkamer, von der Schulenbureg,
7. Schwerin, v. Wedel, v. Zitzewitz;
b) die Städte: Königsberg i, Pr., Danzig, Thorn, Elbing, Memel,
Berlin, Potsdam, Brandenburg a. Havel, Frankfurt a. O., Stettin,
Stralsund, Greifswald, Posen, Bromberg, Breslau, Görlitz, Glogau,
[iegnitz, Magdeburg, Halle a. S., Erfurt, Nordhausen, Mühlhaasen i. Th.,
Halberstadt, Altona, Flensburg, Kiel, Hannover, Hildesheim, Osnabrück,
Münster i. W., Dortmund, Minden, Bielefeld. Cassel, Frankfurt a. M.,
Wiesbaden, Coblenz, Düsseldorf, Crefeld, Barmen, Elberfeld. Essen
‘Ruhr). Duisburg, Cöln, Bonn, Trier, Aachen.
$ 113a. Die neueste Feststellung der Geschäftsordnung des
Herrenhauses datirt. vom 15. Juni 1892.

Das Rureau.

$ 114, Auch beim Herrenhause hat sich die Zahl der Bureaubeamten')
 im Laufe der Zeit vermehrt, wenn auch nicht in gleich
starker Weise wie beim Abgeordnetenhause, was in der Natur der
Sache liegt, da die Zahl der Sitzungen und Geschäfte des Herrenhauses
 eine sehr viel geringere ist, als bei jenem.
Zu den Bureaueinrichtungen gehören das stenographische Bureau
und die Bibliothek, Ersteres besteht aus 2 etatsmässigen Beamten
sowie aus 25 nur während der Session in einem Dienstverhältniss zum
Herrenhaus stehenden Diätarien (12 Stenographen, 12 Stenographenschreibern
 und 1 Journalist). Die jetzige Organisation dieses Bureaus
st im wesentlichen noch die gleiche wie zu Beginn der fünfziger
Jahre. Nur darin ist eine Aenderung eingetreten. dass die Zahl der

') Die Doppeldeutigkeit des Wortes „Bureau“ im Abgeordnetenhause kommt im Herrenhause
 nicht in Frave, da dieser Ausdruck in der Geschäftsordnung des Herrenhauses nicht
rorkommt.