[I, Das Herrenhaus, $$ 118—120. 111

Die yerhältnissmässig häufigen Zulagen in früheren Jahren wurden
gewährt, weil die Etatsverhältnisse des Herrenhauses es nicht gestatteten,
 einzelnen Beamten desselben nach längerer Dienstzeit durch
Aufrücken eine Verbesserung ihres Diensteinkommens zu gewähren;
as konnte dies nur auf dem Wege persönlicher Zulagen erfolgen.
Nach Einführung der Dienstalterszulagen ist das anders geworden
womit auch die Zulagen entfielen.
Der Tit. 3 (sog. Diätenfonds) stieg zuerst allmälig an, erhob
sich aber besonders von 1898/99 auf 1899 von 44040 M. auf 63 440 M.,
also um 19400 M., weil bei dem Etatsansatz nach dem Durchschnitt
der letzten zehn Jahre eine 5'/, monatliche Sessionsdauer gegen, früher
4 monatliche zu Grunde gelegt werden musste.
Die Steigerung des Tit. 6 von 50880 M. in 1851 auf 81370 M. in
‚903 war eine naturgemässe Folge der allmäligen Geschäftsvermehrung
 (Bureaubedürfnissfonds).

Extraordinarium.
8 120, Die Kosten des Neubaues des Herrenhauses, der noch in
liesem Jahre bezogen wird, standen wie schon im 8 108 ausgeführt
ist. auf dem Etat der allgemeinen Bauverwaltung.
Auf dem Herrenhausetat waren dagegen in den Jahren 1873 u. 74
373650 M. für Reparaturen und Umbauten des alten Herrenhausyebäudes
 ausgeworfen worden.