120 Allgemeine Finanzverwaltung,

Reichstag das Einnahmebewilligungsrecht zu erhalten, welches darin
lag, dass er die fehlenden Einnahmen jeder Zeit auf die Bundesstaaten
umlegen konnte — daher der formelle Fortbestand der Matrikularbeiträge
 — andererseits ein finanzieller, die Einzelstaaten an den Mehreinnahmen
 des Reiches aus indirekten Steuern mit zu betheiligen, um
Erleichterungen in ihrem direkten Steuersystem eintreten zu lassen,
zugleich aber auch um eine zu grosse finanzielle Erstarkung der Reichskasse
 zu verhüten — daher die Ueberweisung der — 130 Mill. M. übersteigenden
 — Zoll- und Tabaksteuer-Einnahmen pp. an die Einzelstaaten. ')
Weniger rein finanzpolitische Erwägungen waren es, womit die
Ueberweisung dieser Einnahmen an die Einzelstaaten gerechtfertigt
wurde, als vielmehr allgemein politische, föderalistische. Man
wollte hauptsächlich unitarische Gelüste der Reichsregierung, die man
befürchtete, paralvsiren.

$ 126, Der finanzielle Erfolg dieser Finanzgesetzgebung stellte sich
ür die ersten 14 Jahre wie folgt. Es betrugen (nach Anl. IXa u. b):

Stats]ahr

879/80 .
‚880/81 ...
881/82 ...
882/83 .
883/84...
884/85...
885/86...
886/87 .
1887/88...
1888/89...
1889/90 .
1890/91...
891/92 . . |
1899/98

Die Matrikularbeiträge
einschliesslich der durch
Nachtrags-Etats festzestellten
 Beträge, aber
ausschliesslich der
4equivalente für Brausteuer
 ete.}

Mark

72.076 560
54 146 779
35 208 890
34 827 314
73 955 320
54 040 208
‚02 777 860
19 178 158
‚70 936 665
207 780 197
215267 087
301 102 200
316 499 252
316301 778

Die
Ueberweisungen aus
lem Ertrage der Zölle,
Tabak-, Branntwein-,
Wechselstemnpelsteuer

Mark

8022 650
38 243 072
68 023 580
83 456 110
85 508 271
105 027 318
115 792 301
137 056 661
176 323 997
277 801 194
355 033 901
378 914 522
383 377 288
358 925 091

Die
Ueberweisungen
mithin gegen
die Matrikularbeiträge

Mark

64 054 504
25 903 707
47 180 310
1371 204
11547951
40 937 110
13014 441
17 878 508
5387 332
70.020 997
139 766 814
77812 322
+ 66878 036
J 49769383 312

So lange dieses günstige Verhältniss für die Einzelstaaten bestand,”)
 gab man sich auf dieser Seite mit der Regelung der Sache

') Ein Antrag Bennigsen, der den Ueberschuss der Reichseinnahmen über die Auszaben
 ebenfalls den Einzelstaaten überweisen aber zugleich einen beweglichen Steuerfaktor
nführen wollte, um die Matrikularbeiträge zu beseitigen (beweglicher Zoll vom Kaffee und
yewegliche Salzahgabe) wurde von der Kommission abgelehnt.
?) Der Grund lag zum Theil in der Neueinführung von indirekten Reichssteuern, zum
Theil in dem hohen Masse, in welchem in Folge des wirthschaftlichen Aufschwungs die