98 Allgemeine Finanzverwaltung.

lichen und Verkehrsverhältnissen der einzelnen Staaten untereinander sofort in jedem der
anderen Staaten nachtheilig fühlbar machen würde, erscheint es für den einen Bundesstaat
im Wesentlichen von geringerer Bedeutung, welches direkte Steuersystem die anderen
Bundesstaaten bei sich eingeführt haben, ob Einkommen- oder Ertragssteuersystem u. 8. W.
Von diesem rein steuerlichen Gesichtspunkte aus betrachtet, würde also die ursprüngliche
 Idee der Bundeskammissare, dem Reiche die indirekten Steuern, den Bundesstaaten
lie direkten zu überlassen, durchaus nicht unberechtigt sein.
Demgegenüber ist aber ein anderer Gesichtspunkt mehr etats- oder volkswirthschaftlicher
 Natur nicht zu übersehen,
Die Frage nach der Wahl der Steuerarten darf bei Konkurrenz mehrerer öffentlicher
Verbände wie Reich und Bundesstaaten, wie oben betont, nicht vom steuerlichen Gesichtspunkte
 allein, sondern muss auch im Zusammenhange mit der Natur der Ausgaben des
yirthschaftlichen Körpers, um den es sich handelt, betrachtet werden,
Welchen Charakter trägt nun das Gros der Reichsausgaben?
Nach dem Reichshaushaltsetat entfallen etwa %, von allen Reichsausgaben auf Zwecke
militärischer, im Interesse der Sicherheit und Macht Deutschlands zu verwendenden Ausgaben,
Nun ist an der Sicherheit, dem Bestande und der Bedeutung des Deutschen Reiches
ınd den daraus fliessenden Ausgaben jeder Reichsangehörige in höchstem Masse interessirt,
Deutschland ist vermöge seiner Lage vielleicht der exponirteste aller Grossstaaten und eine
mangelhafte Bewehrung würde unseren nachbarlichen Neidern und Rivalen bald Gelegenheit
geben, uns ihre Macht und ihren Hass zu unserem Nachtheil fühlen zu lassen. Ein unglücklicher
 Krieg würde aber nicht nur Tausende von Menschenleben aller Bevölkerungsschichten
gefährden und zahllose Familien ins Elend bringen, sondern auch Handel und Wandel lahmıegen
 und dadurch die Unternehmer wie die Arbeiter schwer schädigen und in ihrer wirthschaftlichen
 Existenz bedrohen. Aus diesem Grunde ist es vom wirthschaftlichen
Standpunkte richtig, dass alle Stände, alle Reichsbürger an dieser Last mittragen helfen.
Da nun die wichtigsten direkten Steuern!) nach den geltenden Grundsätzen wegen der Härte
ihrer Erhebungsart u. s. w. vor den an Zahl weit überwiegenden Haushaltungen mit niedrigem
Einkommen, besonders vor dem Einkommen des sogen. ungelernten Arbeiters Halt machen,
so würden diese allein sich zur Besteuerungsbasis für das Reich nicht eignen. Die
indirekten Steuern, soweit sie Zölle und Verbrauchssteuern sind, erfüllen andererseits zwar
lie Voraussetzung der Heranziehung Aller am besten. Aber neben diesem Vortheil leiden sie
insofern an einem Mangel, als sie verhältnissmässig die Budgets der ärmeren Stände
stärker treffen als die der Besitzenden. Nun bedeutet aber gerade für die Besitzer der
üchen und höchsten Einkommen, der Industriellen und Handeltreibenden, jede Stärkung und
Machterweiterung des Reiches quantitativ, materiell und pekuniär ganz besonders
zrosse Vortheile, wie die letzteren andererseits auch bei Störungen und Schädigungen der
Machtfülle des Reiches und seiner Sicherheit in ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen
 im Allgemeinen viel schneller und stärker getroffen werden, als die
ınteren Bevölkerungsklassen. Man denke nur auf der einen Seite an die enormen Gewinne,
welche bei dem durch eine starke Flotte geschützten Handel im Ausland verdient werden,
andererseits an die grossen Kapitalsverluste aus Kredit- und Kurserschütterungen, welche
schon das blosse Drohen eines Krieges zu veranlassen pflegt.
Alle diese Erwägungen fordern u, E., dass zwar ein erheblicher Theil der Ausgaben
zur Sicherheit und Stärkung des Reiches d. h. der Militär- und Marinelasten durch indirekte,
ein anderer aber durch solche Steuern aufgebracht wird, welche die Besitzenden: in
stärkerem Masse als die Nichtbesitzenden, am besten nach ihrer Leistungsfähigkeit,
;reffen, d.h. eben durch direkte Besteuerung.
Wie steht es nun demgegenüber mit der Natur des Haupttheiles der Ausgaben der
oundesstaatlichen Etats? Nach dem Etat des grössten Bundesstaates, Preussen?) ent-')

 vor allem die Einkommen- und Ergänzungssteuer,
°) dessen Verhältnisse aber denen der meisten anderen Bundesstaaten in dieser
Beziehung ähnlich sind.