130 Allgemeine Finanzverwaltung,

wird nicht ohne Schwierigkeiten geschehen können. Ist aber die Nothwendigkeit des Ziels
arkannt, so wird sich auch ein gangbarer Weg finden lassen und eine selbst mangelhafte
Schätzung würde immer noch eine Verbesserung gegenüber dem gegenwärtigen rohen Vercheilungsmassstab
 der Ueberweisungen nach der Bevölkerungszahl darstellen. ;
Auf der anderen Seite sind die Einzelstaaten an den Roichsausgaben durch Beiträge,
{ür deren Aufbringung sie mit ihren direkten Steuern eintreten müssen, zu ‚betheiligen
 und zwar um so mehr, je stärker sich die Vermehrung der Reichsausgaben in
solchen für militärische und ähnliche Zwecke äussert. Handelt es sich andererseits um eraebliche
 Mehrausgaben für sozialpolitische und andere den. breiteren Volksmassen zu Gute
zommende Zwecke, wie sie ja neuerdings von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund
;reten, so erscheint eine Vermehrung der indirekten Besteuerung besser am Platze.!)
In welcher Form soll nun diese Heranziehung der Einzelstaaten aus ihren direkten
Steuerquellen zu Reichszwecken erfolgen? ,
Die Einführung einer Reichsecinkommensteuer neben den einzelstaatlichen Einzommensteuern
 würde der ganzen Absicht der Reform, eine Theilung der Steuergewalt
zwischen Reich und Bundesstaaten herbeizuführen, widersprechen,
Wenn in allen Einzelstaaten dasselbe direkte Steuersystem bestände, so würde
sine Erhebung von Zuschlägen zu Reichszwecken die von selbst gegebene Form sein. Die
reichsgesetzliche Anordnung einer solchen übereinstimmenden Regelung würde indessen
3inen zu tiefen Eingriff in die bundesstaatliche Finanzgewalt bodeuten, eine vollständige
Umwandlung der Finanzgebahrung einzelner Bundesstaaten zur Folge haben und schon mit
Rücksicht auf die in engem Zusammenhange mit der direkten Besteuerung stehende
Kommunalbesteuerung nicht ausführbar sein.
Die Heranziehung wird hiernach auch in Zukunft am besten in der historischen und
dem föderalistischem Prinzipe entsprechenden Form der Erhebung von Matrikularbeiträgen
 erfolgen, wie dies schon heute geschieht, Nur darf auch hier aus inneren
Sründen die Vertheilung der von den einzelnen Staaten aufzubringenden Summen nicht
nach dem rohen Massstabe der Bevölkerungsziffer, sondern sie muss nach dem Prinzipe der
Leistungsfähigkeit ertolgen.
Bei gutem Willen dürfte sich ein solcher Massstab wohl finden lassen.
Hätten alle Bundesstaaten eine nach der Leistungsfähigkeit bemessene Einkommensteuer
 wie Preussen, so würde das Einkommensteuersoll die beste Vertheilungsgrundlage
ailden, So lange dies nicht der Fall ist, muss man sich für die Staaten ohne solche Steuer
mit einer fiktiven Ermittelung begnügen. Die Fiktion wird etwa in folgender Weise vorzenommen
 werden können: Für Preussen wird statistisch der Durchschnittssatz des Einzommensteuerbetrages
 auf den Kopf der Bevölkerung für den Staat, wie für kleinere Verwaltungsbezirke,
 Stadtkreise etc., ermittelt, Wendet man diese Sätze auf die gleichartigen
Bezirke bezw. Städte der anderen Staaten an, so lässt sich für jeden Staat fiktiv ein Einkommensteuersoll
 (Durchschnittssatz X Bevölkerung) berechnen, welches der Verteilung der
Matrikularbeiträge zu Grunde gelegt werden könnte, Ist auf diese Weise der jedem Bundesstaate
 zugewiesene Umlagebetrag ermittelt, so bleibt es diesem sodann überlassen, wie er
den Betrag aufbringen will und kann, durch Einkommen-, Ertrags-, Vermögenssteuern u. s. W.
Dies ist schon deshalb erwünscht, weil es im Allgemeinen besser erscheint, wenn die Art
and Weise, wie und in welchem Umfang sich die eventuelle Erhöhung der direkten
Steuern u. s. w. vollzieht, in den Kinzellandtagen unter sorgsamer Berücksichtigung der
wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse geprüft und entschieden wird und nicht im
Reichstag, wo die einzig mögliche, nämlich uniforme Normirung der direkten Besteuerung
an der einen Stelle des Reiches wohl erträglich, an anderen Theilen unerträglich wirken
kann und muss.?)

!) Dabei denken wir aber nicht etwa an eine Zwecksteuer Es handelt sich um
Motive des Gesetzgebers bei Begründung einer Vermehrung der einen oder anderen Art
ler Einnahmequellen des Reichs.
?) Weiter zu gehen, wie dies vor Allem A. Wagner thut (Bd. IV seiner Finanz-