Dritter Abschnitt. Lediglich in Ausgabe erscheinende Posten, SS 146, 147. 147

50.6 Mill. M. gestiegen, davon 3,8 Mill. M. extraordinäre Ausgaben.
Im Jahre 1901 machten sie dagegen aus 77 Mill. M., davon extraordinäre
 10,8 Mill. M., sodass für ordinäre Ausgaben 66,1 Mill. M. verblieben,
 wovon rund 30 Mill. M. auf Wegebauten, rund 15 Mill. M.
auf Korrigenden-, Armen-, Irren-, Idioten-, Epileptischen Fürsorgewesen,
 3,4 Mill. M. auf Taubstummen- und Blindenwesen, 5,5 Mill. M.
auf Schuldenzinsen, 2,5 Mill. M. auf Beihülfen zur Durchführung der
Kreisordnung u. s. w. entfielen.
Prozentual gerechnet!) betrugen die Ausgaben für das Wegewesen
 46,25 v.H., für das Landarmen- und Korrigendenwesen einschliesslich
 der Fürsorge für Irre u. s. w. 26,52 v. H., für die Verzinsung
 und Tilgung von Schulden 8,44 v. H., für die Verwaltung des
Verbandes 5,27 v. H., für Beihülfe an die Kreise 3,85, für landwirthschaftliche
 Zwecke u. s. w. 3,41, für die unter dem Titel „Sonstige
Ausgaben“ verrechneten Kosten 2,41, für wohlthätige Zwecke 1,27, für
Kunst und Wissenschaft 1,05, für die Fürsorgeerziehung Minderjähriger
 1,01 und endlich für das Hebammenwesen 0,52 v. H.
Auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, stellten sich die Ausgaben
 im Jahre 1901 der einzelnen Provinzen wie folgt:
ordentliche Gesammt-Ausgaben
 ausgaben
Mark Mark
Schleswig-Holstein ohne
Lauenburg . . . 2,75 3,94
Hannover . . 2,60 3,14
Westfalen . . . 1,94 2,92
Kassel . . . 3,15 3,37
Wiesbaden . . . . . 2,66 3,25
Rheinprovinz . . . . 1,92 1,92
Hohenzollern . - 4,48 4,86

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Die staatlichen Dotationen reichen natürlich längst nicht mehr
aus, um die Ausgaben zu decken. Nach Anl. X u. XI wurden noch
1837/88 von 50,6 Mill. M. Ausgaben 38,9 Mill. M.=67 Prz., durch die
Staatsdotation 1901 von 76,9 Mill. M. nur 35,6 Mill. M. = 46,3 Prz. gedeckt,
Diese Verhältnisse haben, in Folge jener Ausgabesteigungen, im
Verlaufe des letzten Jahrzehnts eine theilweise beträchtliche Steigerung
der Provinzialumlagen und zwar gerade in den wirthschaftlich
schwächsten Landestheilen zur Folge gehabt, eine Steigerung, welche
dort in Verbindung mit der hohen Kommunalbelastung in Kreisen
und Gemeinden eine ernstliche Gefährdung der Prästationsfähigkeit
bedeutet. So sind die Umlagen für Provinzialzwecke stellenweise bis
auf 20 Proz. und darüber der Staatseinkommensteuer gestiegen,
Am fühlbarsten ist die Ausgabesteigerung auf den Gebieten des
Armen- und des Chausseewesens hervorgetreten. Auf dem erst-1)
 vgl, Statist. Correspondenz Jahrg. 29 Nr, 7.