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BA

Allgemeine Finanzverwaltung.

Um auch in dem Text des Etats diesen Charakter des Zuschusses
kenntlich zu machen, ist der letztere seitdem ausdrücklich als
‚Bedürfnisszuschuss“ bezeichnet worden (vergl. Denkschrift D. zu
jenem Etat). en
$ 154, Ursprünglich betrug der Zuschuss 240 000 M. Seit 1878/79
wurde er auf 310000 M. gebracht.
Er reichte aber in dieser Höhe zur Deckung des Ausgabebedarfs trotz
sparsamster Bemessung des letzteren nicht mehr aus und bedurfte einer
weiteren Erhöhung im Jahre 1896/97. Der Staatshaushalt der Fürstenthümer
 hatte schon seit dem Bestehen des Accessionsverhältnisses fast
alljährlich mit Fehlbeträgen abgeschlossen; Ueberschüsse haben sich
nur in den Jahren 1873 und 1874 in erheblicherem Betrage in
Folge der Ueberweisungen aus der französischen Kriegskontribution,
demnächst in geringfügigem Betrage in den Jahren 1879 und 1880
und sodann wiederum in erheblicheren Beträgen in den Jahren 1888,
1889 und 1890 hauptsächlich in Folge reichlicherer Ueberweisungen
aus den Einnahmen des Reichs ergeben. In allen übrigen Jahren hat
der Staatshaushalt mit Fehlbeträgen abgeschlossen, welche aus dem
Stammvermögen der Fürstenthümer gedeckt worden sind; ihr Gesammtbetrag
 ging bis zum Jahre 1894 einschliesslich über den Gesammtbetrag
 der vorerwähnten Ueberschüsse um rund 298 600 M. hinaus.
 Insbesondere hatten sich, im Wesentlichen. in Folge der gesteizerten
 Anforderungen seitens des Reichs, welche bei Aufstellung des
Waldeckischen Staatshaushaltetats für 1893/95 noch nicht berücksichtigt
werden konnten, Fehlbeträge für 18983 und 1894 in Höhe von bezw.
"und 85 900 M. und 87 600 M. ergeben.
Tiessen schon diese Rechnungsergebnisse die Unzulänglichkeit des
Preussischen Zuschusses in seinem bisherigen Betrage erkennen, so
kam ferner in Betracht, dass für die Folge auf reichlichere Ueberweisungen
 von Seiten des Reichs nicht mehr gerechnet werden konnte.
Während daher noch in dem Staatshaushaltsetat für 1893/95 die Ueberweisungen
 um rund 48000 M. höher als der Marikularbeitrag veranschlagt
 waren, sind in dem Etat für 1896/98 Ueberweisungen und
Matrikularbeitrag im Gleichgewicht gegen einander veranschlagt; hierdurch
 allein steigerte sich also der seitherige Deckungsbedarf um rund
15000 M. Von ferneren Mehrausgaben kamen insbesondere in Betracht
lie Steigerung des gesetzlichen Zuschusses aus Landesmitteln zur
Waldeckischen Staatsdiener-Wittwenkasse u. s. w. Der Zuschuss wurde
laher 1896/97 auf 400000 M. gesteigert.

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$ 1358, Die neueste Erhöhung auf 580000 M. erfolgte im Jahre 1899,
In ‘den Bemerkungen zum Etat wurde folgende Begründung gegeben:

In dem ‘Staatshaushaltsetat, für die Fürstenthümer Waldeck und
Pyrmont auf die Jahre 1899, 1900 und 1901 haben verschiedene Mehr-