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Allgemeine Finanzverwaltung,

Die Rente ad 2 beträgt jährlich 300000 M., es waren jedoch
gemäss Art. 6 des gedachten Vertrages für die Zeit bis Ende 1887
drei Viertheile vorausgezahlt; mithin war bis zu diesem Zeitnunkte
aur noch '/, mit 75000 M. jährlich zu zahlen.
1887/88 und 1888/89 kamen dann weitere 225000 M. hinzu,
sodass die Summe im letzteren Jahre bis auf 1736022 M. gestiegen
war. Seitdem hatte in Folge einzelner Ablösungen wieder eine Verminderung
 der Titelsumme bis auf 1699221 M. in 1903 stattgefunden.
Die einzelnen auf den Etats der Regierungshauptkassen stehenden
Posten der Tit. 1 und 2 sind folgende:
Kassel (Kap. 43 Tit. 1): An den Prinzen Friedrich Karl Ludwig
Konstantin von Hessen 96000 M. Apanage jährlich ständig. (Die
Apanage von 96000 M. steht nach Art. XII des Vertrages v. 26. März 1873
den nachgeborenen Prinzen der Familie Hessen-Rumpenheim zu, welche
sich nicht im Genusse der Fideikommissrente der Kurhessischen
Fürstenfamilie befinden); an den Landgrafen Alexander Friedrieh von
Hessen 5280 M. Denutat- und Supplementgelder. zusammen 101 280 M.

$ 157. b) Kap. 43 Tit. 2. Renten an Fürsten und Standesherrn
| 699 221 M.

Liegnitz. Sr. Hoheit dem Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein
 auf Schloss Primkenau Rente 233 440 M. (Nach 8 1 des Ges.
v. 1. April 1885, G.-S. 8. 98, ist eine Jahresrente von 300000 M. dem
Herzoglich Schleswig - Holsteinischen Hause zu zahlen; davon sind
150000 M. nicht ablösbar, 150000 M. ablösbar. Von ersterem Theil
arhielt Prinz Christian zu Schleswig-Holstein durch Verfügung vom
23. Mai 1886 30000 M., während 120000 M. der Herzog Ernst Günther
jezieht. Von den ablösbaren 150000 M. sind allmählich 36560 M.
abgelöst worden).
Schleswig: Dem Herzog Friedrich Ferdinand zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
 (Abfindungsrente, sie beruht auf dem
Gesetze v. 20. März 1832, G.-S. 8. 125, und enthält eine Abfindung
für den Verzicht des Herzoglich Glücksburgischen Hauses auf die
Successionsrechte in die ehemals Herzoglich Plön’schen und Glüeksburgischen
 Lande).
Hannover: Dem Freiherrn Theodor Ludwig Otto von Cornberg
auf Rungsdorf bei Godesberg a. Rh. für abgetretene Hoheitsrechte
925 M.
Osnabrück: Dem Herzog von Arenberg immerwährende Rente als
Entschädigung für verlorene nutzbare Regalien 10791,68 M.; dem
Fürsten von Rheina-Wolbeck, als Fideikommissnachfolger, die dem
Herzog von Looz-Corswaren gebührende immerwährende Rente als
Entschädigung und Abfindung für geleistete Verzichte auf geschehene
Abtretungen (Staatsvertrag v. 11./20. Okt. 1824) 3700 M., zusammen
14 491,68 M.