Vierter"Abschnitt. Durchlaufende Posten des Etats, $$ 161—164. 163

Jahreszuschuss zur Tilgung, in den späteren Tilgungsperioden vermindert
 sich. der Betrag .nach Verhältniss der Verminderung der Schuldsumme.
 In der fünften bis 1884 laufenden Periode betrug der Jahresbeitrag
 des Markgrafenthums Niederlausitz 23003 M., der Staatszuschuss
 7361 M.
In Folge Beschlusses des Kommunallandtages des Markgrafenthums
 Niederlausitz, diese 23 003 M. nicht bloss bis Ende 1884, sondern
zur schnelleren Abtragung bis zur gänzlichen Tilgung ‚jährlich zu
zahlen, hat auch der Staat durch Allerh. O. v. 18. Juli 1882 die Fortzahlung
 von 7361 M. Zuschuss genehmigt. Die Tilgung wird nunmehr
im Jahre 1917 beendet sein. ,
Auf Tit. 9—11 findet $ 33 des Komptabilitätsgesetzes v. 1898 Anwendung.

7. Zuschuss für das Theater in Kassel.
8 163. Kap. 43 Tit. 12) — 108000 M.
Der Zuschuss stand früher auf dem Etat der Verwaltung des vormaligen
 Kurfürstlich Hessischen Hausfideikommisses und wurde in
obiger Höhe 1876 auf den Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung
übertragen (vergl. auch Bd. II Buch I $&amp; 489 Anm. 1).

Vierter Abschnitt.

Durchlaufende Posten des Etats der Allgemeinen Finanzverwaltung.


1. Hinterlegungswesen.
(Kap. 24 Tit. 13, 14 und 16 der Einnahme und Kap. 43 Tite 13—16 der Ausgabe.)

8 164, Das Hinterlegungswesen beruhte in Altpreussen bis in
lie 7Uer Jahre auf der Depositalordnung v. 17. Sept. 1793 und der
Verordn, v. 18. Juli 1849 (G.-S. 8. 295). Darnach bestanden besondere
Depositalverwaltungen bei den Kreisgerichten, welche die Hinterlegungsbestände
 und zwar getrennt von dem allgemeinen Staatsvermögen
 verwalteten. In der Hand von nicht richterlichen Behörden
befand. sich das Hinterlegungswesen nur in den nicht landrechtlichen
Theilen der Rheinprovinz, für welche in Anlehnung an die
Vorschriften des französischen Rechts eine besondere Depositenkasse
in Köln bestand, die dem Finanzminister untergeordnet war, übrigens

1) -Tit, 10 und Il sind ‘seit 1900 bezw. 1899 fortgefallen. Sie enthielten 90000 M.
Beihülfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und Tilgung der städtischen
Kriegsschuld und 10000 M. Beihülfe für die Stadt Elbing zur Tilgung der städtischen
Kriegsschuld und hörten mit der Tilgung der Schulden auf,