Vierter Abschnitt. Durchlaufende Posten des Etats. $$ 170a—172. 169

Die Ausgaben zu 8a beruhen auf $1 Ziff. III des Ges. v. 8. April
1895 (G.-S. 8.91) und 81 Ziff. IIT des Ges. v. 3. Juni 1896 (G.-S.
&amp;. 100) und Ges. v. 8. Juni 1897 (G.-S. 8. 108).
8 170b. Kap. 24 Tit, 8b. Rückzahlungen und Zinsen auf Baudarlehne,
 welche auf Grund von Anleihegesetzen zur Verbesserung der
Wohnungsverhältnisse von Arbeitern ete. gewährt worden sind,
375 696 M.
Nach dem Gesetze v. 13. Aug. 1895 (G.-S. S. 521) wurden erstmalig
5 Mill. M. von der Staatsregierung — durch Ausgabe von Consols —
zur Verfügung gestellt, um einmal Wohnhäuser für Rechnung des
Staates zu errichten, in denen Arbeiter in Staatsbetrieben (Bauverwaltung,
 Eisenbahn-, Bergwerksverwaltung) sowie gering besoldete Beamte
yegen geringe Miethe') Wohnung finden, und zweitens Baudarlehne
für die genannten Kategorien zu gewähren. Weitere Gesetze, durch
welche zu gleichem Zwecke gleiche Summen bewilligt wurden, folgten
2, Juli 1898, 23. Aug. 1899 und 9. Juli 1900 (näheres über die Verwendung
 siehe in Bd.I Buch III 834, VII 8 137, Bd. II Buch V $ 280
S. 1263).
Für die Rückzahlungen und Zinsen auf Baudarlehne, welche auf
Grund dieser Gesetze gewährt sind, ist 1897/98 obiger Fonds in den
Etat eingestellt worden. Die Miethzinsen für vom Staate bereit gestellte
 Wohnungen erscheinen dagegen unter den Einnahmen desjenigen
 Ressorts, von welchem die Wohnungen gebaut sind (Eisenbahn-,
Bau- und Bergwerksverwaltung ete.). Der Fonds Tit. 8b hat naturyemäss
 eine grosse Steigerung im Laufe der Jahre erfahren, wie sie
aus Anl. VI ersichtlich ist, 1897/98 18764 M., 1903 375 696 M.
Extraordinäre Ausgaben.
$ 171. An ausserordentlichen Ausgaben sind nur hervorzuheben
Jie beiden Posten von 408 148 M. im Jahre 1886/87 und 42000 M. im
Jahre 1888/89, die aber nur eine rechnungsmässige Bedeutung hatten.
Näheres darüber siehe in den betreffenden Bemerkungen zu jenen
Etats.

Ausserordentliche Einnahmen.
8 172. Kap. 24 Tit. 17. Auf Grund besonderen Gesetzes zur Erzänzung
 der Einnahmen des Staatshaushaltsetats für das Eitatsjahr
1908 72700000 M. (durch Nachtragsetat 1902, G.-S. S. 167, auf 70976935 M.
armässigt).
Die unter diesem Titel gebuchten Einnahmen können verschiedenartiger
 Natur sein. So wurden z.B. 1874 und 1879/80 24 bezw. 16,2 Mill. M.
aus der französischen Kriegskosten-Entschädigung als ausserordentliche

1) Der Miethzins ist nach $ 3 des Gesetzes so zu bestimmen, dass er nach Deckung
ler Kosten für die Verwaltung und bauliche Unterhaltung der Gebäude eine angemessene
Verzinsung des Anlagekapitals und die Amortisation der Baukosten gewährt,