Fünfter Abschnitt, Rückblick und Gesammtergebniss. $$ 178, 173. 171

Von dem Zeitraume an aber, wo der preussische Staat beginnt,
jenen von seinen Fürsten zielbewusst angebahnten und durchgeführten
Aufschwung zu nehmen, der ihn bald zur zweiten und schliesslich zur
arsten Vormacht in Deutschland führen sollte, d.h. von der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts, von der Regierungszeit des grossen Kurfürsten
 an, finden wir das Bestreben der Landesherren scharf hervortreten,
 neben der Schaffung eines brauchbaren Heeres die Staatsverwaltung
 vor allen Dingen auf eine solide, in ihren Wurzeln
(estzgegründete Finanzverwaltung zu stützen.
Charakteristisch tritt hervor die grosse Einfachheit und Sparsamkeit
 in der fürstlichen und königlichen Hofhaltung. Selbst der prachtliebende
 Friedrich I., dessen Prunkentfaltung übrigens zumeist einem
politischen Interesse diente und mit dem Streben nach Erlangung der
Königlichen Krone zusammenhing, war im Grunde ein solider Finanzmann.)

Allen jenen Fürsten ist auch eigen die sorgfältige Behütung und
Verbesserung des in Folge mancher günstigen Umstände?) recht erheblich
 - gewordenen Domanial- und Forstbesitzes, der schon seit
Friedrich Wilhelm 1. aufhörte, Krongut zu sein und in den Dienst des
Staates, der Allgemeinheit gestellt wurde.
_ Die Unveräusserlichkeit des Domanialbesitzes war bereits unter
Kurfürst Friedrich I. zum Grundsatz erhoben und mehrfach von seinen
Nachfolgern in. letztwilligen Verfügungen und Landtagsrezessen bestätigt
 worden. Das Allgemeine Landrecht (Theil II Tit. 14 8 16) liess
den Uebergang von Domänengütern in die Hände von Privatbesitzern nur
Jann zu, wenn der Staat „auf andere Weise schadlos gehalten“ wurde.
Diese sorgfältige Hütung‘ des Domänenbesitzes hatte nicht allein
jen Vortheil, dass dem Staate feste und sichere Einkünfte erhalten
blieben, sondern war für das an sich arme Land auch insofern von
der grössten Wichtigkeit, als es den Steuerdruck sehr erleichterte.
Nach den von G. Schmoller®) zusammengestellten älteren Berechnungen
 waren die Domänenerträge 1688 etwa halb so gross
wie diejenigen der Steuern, kamen ihnen 1740 sogar fast gleich und
machten auch 1806 noch einen. sehr grossen Teil der Einnahme im
Vergleich mit letzteren aus.
$ 1738. Nach den bei Frhrn. von Reden „Allgemeine vergleichende Finanzstatistik“,
Darmstadt 1856, Bd. II, 2. Abth. S. 76 ff. gegebenen Zahlen stellten sich die Reineinnahmen
der Kriegskasse am Ende der Regierung Friedrich Wilhelms I. auf 4,0 Mill. Thlr., wovon
2,44 Mill. auf die Kontribution (auf dem Lande) und 1,4 Mill. auf die Accise (in den Städten)
antfielen; die Einnahmen der sog. Domänenkasse‘: machten damals 3,36 Mill. Thlr. aus, wovon
auf Domänen und: Forsten 2,61 Mill. Thlr., auf Salzregal 0,54 Mill. Thlr. kamen Anfang

ı) E. Richter, Preuss, Staatsschuldenwesen, Breslau 1869 S. 12
‘) Bd. I. Buch 1 $$ 1£.
4) Vgl. G. Schmoller: Die Epochen der preussischen Finanzpolitik im Jahrbuch für
Jesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich... Leipzig 1877. 5.55