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Allgemeine; Finanzverwaltuug.

Aber auch mit Hinzurechnung dıeser Einnahmen behalten die Einnahmen
 steuerlicher Natur bei beiden das Uebergewicht im Staatshaushaltsetat
 (s. Anlage XILL.).
$ 178, Die letztgedachte Zeitperiode von 1820 ab bis etwa Mitte
der 40er Jahre zeigt für die allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse
Preussens und im Zusammenhange damit auch für die Finanzlage des
Staates eine im Ganzen stark aufsteigende Entwickelung. Der
Zinsfuss, zunächst für Mobiliaranlagen, Staatsanleihen ete., sodann
auch für Hypotheken, weist eine sinkende Tendenz auf.') Schulden
brauchte der Staat mit Rücksicht auf die ruhige politische Lage und
die mit dem allgemeinen wirthschaftlichen Aufschwunge und der Bevölkerungszunahme
 steigenden Erträge der vorhandenen Einnahmequellen
 nur in geringem Maasse aufzunehmen.?) Auch der in diese
Periode fallende Beginn umfassender Eisenbahnbauten vermehrte die
Schuldenlast einstweilen noch nicht. Man überliess die Eisenbahnen
Privatgesellschaften und sicherte diesen Zinsgarantien zu, an den
Ueberschüssen betheiligte sich der Staat nur als Aktionär. Dagegen
landen erhebliche Schuldentilgungen statt.?) Die Staatspapiere stiegen
m Kurse, und eine Convertirung von 5 auf 4'/„ Proz. konnte vorgeı1ommen
 werden,
Im Staatshaushaltsetat trat die günstige Fortentwickelung der allyemeinen
 Wirthschafts- und Finanzlage wie folgt zu Tage.
Der Etat für 1821 sah an Zuschüssen zur allgemeinen Staatsverwaltung
 im Ganzen 150 Mill. M. vor. Davon entfielen auf die Civilverwaltungen
 47,7 Mill. = 31,8 Proz., auf die Militärverwaltung
68,4 Mill. M. = 45,6 Proz., auf den Dienst der öffentlichen Schuld
33.9 Mill. M. = 22,6 Proz.)
Demgegenüber waren in dem Etat für 1849 vorgesehen an Zuschüssen
 zur allgemeinen Staatsverwaltung (nach Anl. XIIL) 180,7 Mill. M.,
wovon entfielen auf die Civilverwaltung 81,0 Mill. M. = 44,8 Proz., auf
die Militärverwaltung 76,8 Mill. M. = 42,5 Proz., auf die öffentliche
Schuld 22,9 Mill. M. = 12,7 Proz.
Die Steigerung der militärischen Ausgaben ist hiernach ebenso
wie derjenigen für den Dienst der Staatsschuld erheblich hinter der
Vermehrung für die Civilverwaltungs-, d. h. Kulturzwecken dienenden
Ausgaben zurückgeblieben. Die Einnahmen haben sich ohne weitere
Steuererhöhungen auf rund 180 Mill. M. gesteigert.

ı) Näheres in Kahn: Geschichte .des Zinsfusses in Deutschland. Stuttgart 1881. (S. auch
oben 8 41).
?) Er wäre übrigens auch gesetzlich nicht dazu berechtigt gewesen. (Näheres oben in
Buch I. dieses Bandes $ 13.)
3) Näheres bei E. Richter a. a. 0 S. 50. Von 1820—1883 wurden 128,3 Mill, von
la bis Ende 1847 rund 112 Mill, M. Schulden getilgt.
4) v. Reden a. a. O0. 8. 89.