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Allgemeine Finanzverwaltung.

noch eine Ersparniss gegen früher von 109 Mill. M. übrig bleibt. Davon
 wurden gebraucht 26,4 Mill. M. für das Mehr im Dienst der
öffentlichen Schuld, der in 1869 75,4 Mill. statt in 1866 49 Mill. M.
erforderte, während die Mehrzuschüsse für die Civilstaatsverwaltungsausgaben')
 von 1866 bis 1869 von 90,7 Mill. auf 117 Mill. M. stiegen,
also 26,3 Mill. M. mehr in Anspruch nahmen. Die von der Ersparniss
an Militärlasten noch weiter restirenden 57 Mill. M. reichten dagegen
nicht mehr aus zur Deckung der neu hinzutretenden Matrikularumlagen,
 die für 1869 nicht weniger wie 58,4 Mill. M. betrugen.
Die Zeit seit 1869.

$ 183. Der Zeitpunkt von Ausgang der 60er Jahre bezw. Anfang
 der 70er Jahre bildet den Anfang einer neuen Epoche in der
Finanzverwaltung Preussens, die man sowohl mit dem Jahre 1867,
1868, 1869 oder 1870/71 beginnen kann. Wir haben das Jahr 1869
gewählt, weil sich einmal in dem Etat dieses Jahres der Einfluss der
Annexionen und der Gründung des Norddeutschen Bundes bereits voll
geltend macht, andererseits die in Folge des 1870er Krieges für die
Jahre 1870 und 1871 bedingten Ausnahmeverhältnisse ausser Ansatz
bleiben. Sodann kommt aber auch noch in Betracht, dass in diesem
Jahre der neuernannte Finanzminister Camphausen die Form der unzündbaren
 Rente als Staatsschuldobligation eingeführt hat, die allmählich
 bis zur Jetztzeit alle anderen Schuldformen bis auf wenige,
finanziell nicht in Betracht kommende Ueberbleibsel verdrängt hat.
Diese Neuerung ist um deswillen geeignet, als ein Markstein in der
Geschichte unseres Finanzwesens bezeichnet zu werden, weil die Einführung
 einer Seitens der Gläubiger nicht kündbaren Staatsschuld
 als ein äusseres Zeichen dafür gelten kann, dass ein Staatswesen
 politisch so gefestet, finanziell so wohlgeordnet und fundirt ist.
dass eine gänzliche oder auch nur längere Zeit dauernde Zahlungsınfähigkeit
 selbst unter ungünstigen Wirthschafts- und politischen
Verhältnissen nicht zu besorgen ist, und dass andererseits der Vermögensstand
 der einheimischen Bevölkerung für die Aufnahme steigender
Anleihebeträge ausreichend, sowie die Zuversicht derselben zu dem
heimischen Staatswesen gross genug sind, um die Sorge der Verhütung
 einer Ueberschuldung lediglich der Staatsregierung zu überlassen.


S 184, Die Zeitperiode von 1849—1866 war für Preussen gewissermassen
 eine Vorbereitungszeit für die grossen politischen und militärischen
 Aktionen Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre, Während
die kulturellen, vor allem die ethischen Aufgaben des Staates darunter
allerdings erheblich litten, war andererseits der Staat auf rein wirth-')

 einschl. der Ausgaben für die beiden Häuser des Landtags.