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Allgemeine Finanzverwaltung.

durch den Umstand, dass nicht nur die Heeres- und Marineausgaben,
sondern auch ein Theil der früher auf dem preussischen Etat des
Innern, für Handel und Gewerbe, Landwirthschaft, Kultus geführten
Ausgaben in Folge des Art. 4 der Reichsverfassung seitdem auf dem
Reichsetat erscheint, zum Theil auch wichtige früher staatliche Verwaltungsgebiete
 auf weitere kommunale Verbände übergegangen sind
‚Dotationsges. v. 1873, 1875 ete.). Gewisse Anhaltspunkte für einen
wenn auch nicht bis ins Kinzelne zutreffenden Vergleich lassen sich
indessen doch finden.

$ 185, Dabei ergiebt sich, dass die vielfach verbreitete Annahme.
als seien die Heeres- und Marineausgaben im Laufe der letzten Jahrzehnte
 in einem verhältnissmässig stärkeren Tempo gestiegen wie die
Ausgaben zu den sog. Kulturzwecken, durchaus nicht den thatsächlichen
 Verhältnissen entspricht.
Nach den Preussischen Staatshaushaltsetats von 1872 und 1908
stellten sich die Ausgaben für allgemeine Civilverwaltungszwecke
‚Ausgabegruppe C des Staatshaushaltsetats) nach Abzug der eigenen
Einnahmen — in 1000 Mark:

1872 1908 Steigerung in Proz.
125 985’) 405 588 279 598 221
142081’) 462 202 320 121 225
Dagegen betrugen nach den betreffenden Reichsetats:
1872 19083 Steigerung in Proz.
lie Militär- und Marine-Ausgaben
 im Ordinarium 9281 266 730 275 449 009 159
Drdinarium und KExtraordinarium
 ......... 9299558 848 896 549 268 1832

Auch die neuesten Ziffern der seit einigen Jahren vom Statistischen
Amt des Reiches herausgegenenen Statistik über die Finanzen des
Reichs und der Bundesstaaten ergeben, dass die Kulturaufgaben
innerhalb der Reichsgemeinschaft gegenüber den Ausgaben zum Schutze
und zur Sicherheit des Reichsgebiets wohl zu ihrem Rechte kommen.
Nach dieser Statistik wurden vom Reich und allen Bundesstaaten
zusammen 1900 (bezw. 1901) an ordentlichen und ausserordentlichen
Ausgaben verausgabt 3187 Mill. M. (S. 244 a. a. 0.)., Wenn von diesem
Betrage auch rund 600 Mill. M., welche Ueberweisungen des Reichs
an die Bundesstaaten darstellen, ausscheiden müssen. so nehmen von

‘') Der Etat sieht höhere Summen vor, doch mussten 67 809 000 M. in Abzug gebracht
werden, welche heute auf dem Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung (Ausgabegruppe B
les Staatshaushaltsetats) stehen (Apanagen, Passiva der Generalstaatskasse, Matrikularımlagen),
 damals aber als Staatsverwaltungsausgaben verrechnet wurden.