T7ünfter Abschnitt. Rückblick und Gesammtergebniss. $ 185. 185

dem Reste von 2587 Mill. M. Marine und Militär nur 883 Mill. M.
— vd. 34 Proz. in Anspruch, während 1604 Mill. M. = rd. 66 Proz. auf
sonstige allgemeine Staats (Civil-) verwaltung entfallen. Vergleicht
man hiermit den alten preussischen Militärstaat, so tritt der Unterschied
 in der verhältnissmässigen Antheilnahme des Civilaufwandes
yegenüber dem Militäraufwand in dem gesammten Aufwand für
Staatsverwaltungszwecke zu Gunsten der Jetztzeit deutlich hervor.
Nach Anl. XIIL kamen im Jahre 1866 von insgesammt 275 Mill. M.
allgemeiner Staatsaufwand 134,6 oder rund 49 Proz. auf Militär- und
Marinelasten und nur 90,7 Mill. oder rund 38 Proz. auf den Civildienstaufwand,
 während der Dienst der öffentlichen Schuld, die auch zum
zyrossen Theil wieder Militärzwecken diente, rund 18 Proz. in Anspruch
 nahm.
Die Entwickelung der militärischen und Marinelasten seit den
70er Jahren hier eingehender zu verfolgen, würde den Rahmen dieses
Werkes überschreiten.
Dagegen verdient die Steigerung des Aufwandes für Civilverwaltung
 und Kulturaufgaben in Preussen in den letzten drei
Dezennien eine eingehendere Würdigung. Zur Veranschaulichung der
Entwickelung der Ausgaben in den hauptsächlichsten Ausgabegruppen
diene nachstehende Tabelle.

Es stiegen die Staatszuschüsse d. h. die Ausgaben des betr. Verwaltungszweiges
 nach Abzug der eigenen Einnahmen von 1869 (Rechnung)
 bis 1903 (Etat) in 1000 M. wie folgt (I — ordentliche und ausserordentliche
 Ausgaben zusammen, IL = lediglich ordentliche Ausyaben):


Pinanzministerium . .......-Handels-,
 Gewerbe- und Bauverwaltung
 .........00.0+
Justizverwaltung. ........+
Verwaltung des Innern. .....|
uandwirthschafts- und Gestütsverwaltung
 ........0.04 4
Min, d. g. Unterrichts- un
Medizinalangelegenheiten ..
Summe der Civilstaatsausgaben
 .........000. 1)
Extraordinarium ......0.0000 4

200

.J

29 697. 29 652

30.095| 25 6811
7185| 58911
23 6411 292 679

4500| 4090|

18 -_- 16 507 |

(17 187108 087 |
9150

1903

Steigerung
N

Proz,
LI

118 657. 112 567

88 960| 82 915 1300 | 280

17 223|1)31 986
40779 32 531
“8 598) 56 596

71281 63051 57| 25
33 — 36 640 | 468 452
34 887| 339171148 | 150

519 | 402
816 | 778
| | |
162 2021405 583 | 345 015,297 546 | 994 | 275
56 619 47 469 518

|
165 4771147 610]

1) Würde man Handels- und Gewerbeverwaltung von der Bauverwaltung trennen, so
würde sich für erstere Verwaltung eine weit stärkere prozentuale Steigerung ergeben, wie
jich ergiebt, wenn man die Zahlen von 1880/81 bis 1903 in Anl. XIV (Sp: 17d) vergleicht,