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Allgemeine Finanzverwaltung:

$ 186, KEin näheres Eingehen auf die Natur der in Betracht
kommenden Mohrausgaben im Allgemeinen zeigt zunächst, dass der
breiteste Raum unter den Mehrausgaben aller Ressorts die Besoldungsverbesserungen
 und die Vermehrung des staatlichen Beamtenpersonals
sinnehmen.

In die Periode von 1869 an fallen zwei grosse allgemeine Besoldungsverbesserungen,
 von denen die eine im Jahre 1872 stattfand.
die andere sich auf die neunziger Jahre erstreckt (vor allem 1890/91
und 1897/98). Die Besoldungsverbesserung von 1872 brachte eine
jährliche Mehrausgabe für die Staatskasse von rund 15 Mill. M., diejenige
 aus den 90er Jahren sogar von über 90 Mill. M.') mit sich.
Für diese grosse Differenz der in den Jahren 1872 und 1890ff, aufzewandten
 Summen kommt natürlich auch eine erhebliche Vermehrung
der staatlichen Beamtenstellen mit in Betracht.?) Nach der Anl. XV
stieg die Zahl der etatsmässigen Beamtenstellen lediglich bei den hier
in erster Linie interessirenden Zuschuss verwaltungen von 1868 bis
1902 von 32202 auf 56064, ihre Gehaltsbezüge von 59.1 Mill. auf
141,2 Mill. M.
Besonders gross war die Beamtenvermehrung im Gebiet der landwirthschaftlichen Verwaltung
 von 350 auf 2242, der Kultus- und Unterrichtsverwaltung von 1931 auf 3616, der
Justizverwaltung von 14 444 auf 19 682, des Ministeriums des Innern von 9313 auf 22 640. wo
yesonders Polizei- und Strafanstaltsverwaltung in Betracht kommen.
Zu dem Mehr an Gehaltsbezügen kamen nach 1872 auch die
Wohnungsgeldzuschüsse hinzu, welche im Jahre 1873 zum ersten
Male mit rund 13 Mill. M. erscheinen und im Bereiche der Zuschussverwaltungen
 1902 15,9 Mill. M. ausmachten.
Auch die Zahl der Hülfskräfte und die Höhe der für diese festzusetzenden
 Remunerationen stieg erheblich, von rund 7 Mill. M. auf
18.8 Mil. M.

Aber auch für sonstige Nebenbezüge der Beamten, insbesondere
für Tagegelder und Reisekosten der Beamten wurden erhebliche Mehrbeträge
 ausgegeben.
Endlich wurde auch für die pensionirten Beamten und für die
Relikten verstorbener Beamten und Pensionäre im steigenden Masse
zesorgt. Die aus dieser Fürsorge entstehenden Kosten werden für
sämmtliche Beamte (aueh der Ueberschussverwaltungen) auf
dem Etat des Finanzministeriums geführt und zwar in Kap. 62
Fit. 3 (Pensionen) und "Tit. 5a (Gesetzliche Wittwen- und Waisengyelder).


') Vergl. Immediatbericht des Finanz- Ministers für die Jahre von 1897 bis
1899, 8. 10.
*) Am meisten auf dem Gebiete der Eisenbahnverwaltung (von 10836 in 1868 auf
129 058 in 1902}. -