Fünfter Abschnitt. Rückblick und Gesammtergebniss. $$ 186—188, 187

Die genannten beiden Fonds betrugen
Tit. 3 Tit. 5a
nach der Rechnung 1869 . . 10,1 —') Mill. M.
nach dem Etat 1908 . . . . 520 19,2 » 5
Das macht ein Mehr von rund 61 Mill. M., wobei allerdings allein
jie Eisenbahnverwaltung mit einigen 20 Mill. M. betheiligt ist.
$ 187. Eine nähere Prüfung der einzelnen Hauptverwaltungszweige
 der allgemeinen Staatsverwaltung zeigt zunächst bei dem
Finanz-Ministerium, dass von dem Mehr von 82 Mill., abgesehen
von jenen 61 auf diesem Etat stehenden Millionen für Pensionen und
Reliktengeldern, der hauptsächlichste Theil für die allgemeinen Verwaltungsbehörden
 (Oberpräsidien und Regierungen) verbraucht wurde,
welche 1869 (einschl. der Finanzdirektion in Hannover) 7,1 Mill.,
1908 : 20,5 Mill. M. in Anspruch nahmen, was eine Steigerung um
118 Proz. bedeutet.
S$ 188, Von allen Zuschussverwaltungen den bei weitem grössten
Antheil an den 297 Mill. M. Mehr der ordentlichen und den 345 Mill.
\fehr der Gesammtausgaben in der Zeit von 1869—1903 nimmt die
Verwaltung der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten
 in Anspruch, nämlich 131 bezw. 147 Mill. M.
Eine nähere Prüfung dieser Zahlen ergiebt wiederum, dass es in
der Hauptsache die Ausgaben für Unterrichtszwecke sind, welche
sich so enorm gesteigert haben. Für diese wurden ausgegeben im
Ordinarium?) 1869: 11 Mill. M.. 1903 waren vorgesehen ausschliesslich
4es Technischen Hochschulwesens rund 117 Mill, einschl. desselben
[35,6 Mill. M., was eine Steigerung von nicht weniger als 106 bezw.
114 Mill. M., also von 9638 und mehr Prozent bedeutete.
Von den Ausgaben für Unterrichtzwecke sind es wieder diejenigen
%ir die allgemeine Volksschule, welche alle übrigen Ausgaben
weit übertreffen, wie folgender Vergleich ergiebt:
Das Ordinarium gab bezw. warf aus in Mill. M.:
186° ‘657 Steigerung Proz.
‘ir Universitäten. . . - 8,9 342
höhere Schulen®). . . - 12,2 755
Elementar-Unterrichtswesen‘ 86,5 2162.

ır

1) Damals bestand keine allgemeine staatliche Reliktenversorgung. Diese wurde erst
850 eingeführt. Für Wittwen- und Waisenverpflegungsanstalten wurden 1869 ausgegeben
2,9 Mill, 1908 standen hierfür noch im Etat (Kap. 60 "Lit. 1-- 10) = 4,6 Mill. M.
2) Abgesehen von dem Antheil an den Kosten der Centralverwaltung und unter
Ausserachtlassung des Abschnitts „Kultus und Unterricht gemeinsam‘“ für 1903, wo er
zumeist kirchliche Ausgaben enthielt und enthält.
z) Auschliesslich Provinzial-Schulkollegien und Prüfungskommission.
4) Für 1869 sind eingerichtet die Ausgaben der Rechnung des Kap. 64 Tit. 22-—26 und
von Tit. 35 (Verbesserung der äusseren Lage der Geistlichen und Lehrer) die Hälfte,