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Allgemeine Finanzverwaltung.

Für die Universitäten giebt hiernach der Staat gegenwärtig
das +fache, für höhere Schulen das 8'/,fache, für das Elementar-Unterrichtswesen
 aber das 22'/,fache wie vor 34 Jahren aus..
Bei den Universitäten waren es vor allem die Laboratorien, Sammlungen,
 naturwissenschaftlichen und klinischen Institute, welche die
hohe Ausgabesteigerung zur Folge hatten,') während es bei den
höheren Schulen hauptsächlich die Steigerung der persönlichen Kosten
vor allem in Folge Erhöhung der Lehrergehälter und Vermehrung
des Lehrerpersonals gewesen ist, die zu stark vermehrten Staatszuschüssen
 führte,?) zu deren Deckung vielfach weder die Schulgeld-3arhöhungen,
 noch die Gemeindezuschüsse ausreichten.
Die erste Besoldungsverbesserung der höheren Lehrer (1872)
kostete dem Staat jährlich 1,3 Mill. M.,*) die weitere Steigerung auf
Grund des Normalbesoldungsplanes von 1892 und seiner versehiedenen
(jetzt bereits 5) Nachträge, sowie des (jes. v. 25. Juli 1892 für nicht
staatliche höhere Schulen ist mit insgesammt 3 Mill. M. gewiss nicht
zu niedrig veranschlagt. Dazu können gegenwärtig an Pensions-*)
ınd „Reliktenbeträgen®) für die höheren staatlichen Anstalten allein etwa
rund 2 Mill. M. jährlich veranschlagt werden.
Auch bei dem Elementar-Unterrichtswesen ist es vor allen Dingen
die Vermehrung der Lehrerzahl, wie die Erhöhung der Lehrergehälter.
also der Personalbedarf, welcher die enorme Steigerung der Staatsbeihülfen
 hervorgerufen hat.
Von 1871—1901 stiegen die persönlichen Volksschullasten von
22,4 Mill. M. auf 186,8 Mill., also um 164,4, die sächliehen von 7.4 Mill.
uf 88,0 Mill. M., also um 75,6 Mill. M.
Zugleich mit der steigenden Fürsorge des Staats für die Verbesserung
 der Volksschullehrergehälter begann die Staatsregierung seit
len 80er Jahren auf die allmähliche Durchführung der Unentgetlichkeit
 der Volksschule hinzuwirken, sodass, während 1878/79 noch
[2,9 Mill. M. oder rund 13 Proz. der Volkschuleinnahmen aus Schulgeld
 aufkamen, dieser Betrag i. J. 1901 auf 0,8 Mill. M. (= 0331 Proz.)
xesunken ist.
Die Steigerung der Staatslasten kann im Einzelnen hier nicht verfolgt
 werden.‘) Doch sei hervorgehoben, dass dem Staate u. A. das
Lehrerpensionsgesetz von 1885 eine Jährliche Mehrlast von 1,8 Mill,
steigend jährlich durchschnittlich um 600000 M., später langsamer
1908 auf 5,5 Mill. M.): die Reliktengesetze von 1889. 1890. 1899 eine

') Bd. 1E Buch 1 $ 108,
’) Bd. II Buch II $ 258. ;
)a a. 0. S 262
') Vgl. Ges. v. 25. April 1896 (G.-S, 8. 87) und a. a. 0. $ 278,
\ Vgl. Bd. II Buch II $ 276 —278 a,
‘) Näheres Bd, II Buch I, vor Allem in $ 404 ff. und in den Nachträgen (Anhang II
ijes vorliegenden Buches)