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Allgemeine Finanzverwaltung.

7—800 000 M. erwachsen. Auf dem Gebiete von Kunst und Wissenschaft
 sind dagegen bereits seit Beginn. der 70er Jahre namhafte Mittel
bewilligt worden, nachdem in früherer Zeit diese Seite der öffentlichen
Fürsorge allerdings sehr stiefmütterlich behandelt worden war. Von
1870 — 1903 stiegen hier die laufenden Ausgaben von 9541483 M. auf
26917783 M. Daneben wurden aber extraordinär bereitgestellt bezw.
bewilligt 1870—1880:: 13 166 114 M., 1880—1890: 14 966 498 M., 1890 bis
1899: 110832 947 M., 1899—1908: 13 195 849 M., zusammen 52 361 408 M.
$ 189, Bei dem Ministerium des Innern sind es hauptsächlich
Polizei- und Strafanstaltsverwaltung, die in dem behandelten Zeitraum
grosse staatliche Mehrausgaben verursachten, und zwar belasteten bei
jener hauptsächlich die ordinären Fonds, bei letzterer besonders auch
die extraordinären Kosten für Bauten ete. die Staatskasse in hervorragendem
 Masse.
Das Ordinarium für Polizeiverwaltung einschliesslich Landgendarmerie
 stieg von 1869—1903 von rund 9,5 Milk M. auf 36,9 Mill. M.
Besonders auffallend ist die Steigerung seit Erlass des sogen. Polizeikostengesetzes
 für die Städte mit Königl. Polizeiverwaltung (1892),
welches hauptsächlich die Steigerung (aus Anl. LXXXI in Bd. II Buch VI)
von 1890/91 bis 1908 von 25 auf 36,9 Mill. verursacht hat, ein Mehr-Ddetrag,
 der durch die Steigerung der Einnahmen aus den Beiträgen
der Städte im gleichen Zeitraum von 0,7 auf 9,9 Mill. nur zum Theil
ausgeglichen wird.')
Die laufenden Ausgaben für die Strafanstaltsverwaltung stiegen
von 1869—1903 (nach Abzug der eigenen Einnahmen) von rund
3 Mill. M. auf 9,5 Mill. M., also auf das Dreifache, daneben wurden
aber seit 1870 rund 81 Mill. M. für Bauzwecke bereitgestellt, während
für die Polizeiverwaltung im gleichen Zeitraum nur 8,9 Mill. M.
axtraordinär bewilligt zu werden brauchten.
$ 190, Was die beiden Verwaltungen zur Förderung und zum
Schutz der produktiven Stände, für Landwirthschaft und Handel
und Gewerbe anbetrifft, so wurden auf beiden Gebieten zu Beginn
der Periode noch verhältnissmässig recht geringe staatliche Mittel
bereitgestellt, da man in jener Zeit noch mehr der Ansicht huldigte,
dass eine Verausgabung von Staatsmitteln auf diesen Gebieten in
umfangreicherem Masse ein unnöthiges und sogar schädliches Einmischen
 in die freie wirthschaftliche Entwickelung bedeute. Erst seit
Beginn der 70er Jahre wurde dieser Standpunkt mehr und mehr verlassen,
 und besonders die Förderung des landwirthschaftlichen und
gewerblichen Unterrichts ist seitdem energisch vom Staate in die
Hand genommen worden. Auf dem Gebiete der Landwirthschaft ging
man gleichzeitig auch zu einer direkten Pflege und Förderung der
Landwirthschaft, vor Allem auf dem Gebiete der Viehzucht über.

1) Näheres Bd. II Buch VI S 96.