Fünfter Abschnitt. Rückblick und. Gesammtergebniss, $$ 189—191. 191

während die direkte Pflege und Förderung gewisser. Gewerbe, vor
Allem des Handwerks, mit erheblicheren staatlichen Mitteln erst
neuerdings in dem Staatshaushaltsetat hervortritt.')
Den Fortschritt des Ordinariums der beiden Verwaltungen zeigt
folgende Uebersicht:
Es betrugen die Ausgaben, nach Abzug der eigenen Einnahmen
für die Landwirthschafts- für die Handels- und
und Gestütverwaltung Gewerbeverwaltung
Mill. M. Mill, M,
1869 . 0... 4,5 ?2)
1880/81 . . . 8,8 1,2
1908 . . 27,8 8,5
Absolut stärker ist also die Steigerung der Ausgaben bei der Landwirthschaft,
 relativ bei Handel und Gewerbe.
Speziell die staatlichen Zuschüsse?) für Fachunterricht erhöhten
sich wie folgt:
Tandwirthschaftl. Handels- u. gewerbl.
Unterricht 4) Unterricht
Mill. M. Mill, M.
1869 000000 0,4 ?
1880/81 . . 0,6 1885/86°) . . 1,0
1903 (Etat). . 1,6 (6)
Hier ist demnach die Steigerung für gewerblichen und Handelsunterricht
 eine verhältnissmässig beträchtlich höhere. Dagegen verdient
 hervorgehoben zu werden, dass die laufenden stautlichen Zuschüsse
 zu Viehzucht, Fischerei, Landesmeliorationen von 1869—1908
von rund 0,7 Mill. M. auf 3.7 Mill. M., also auf über das Fünffache
stiegen.

$ 191. Die Bauverwaltung ist diejenige Verwaltung, welche
im Allgemeinen prozentual die geringste Steigerung der Ausgaben in
dem behandelten Zeitraum, sowohl im Ordinarium, wie im Extraordinarium
 aufzuweisen hat, doch ist hier die Summe der ausserstatsmässig
 (aus Anleihen) bereitgestellten Mittel sehr .hoch, wie
aus Bd. II Buch V näher zu ersehen ist. Das Ordinarium stieg von
1880/81°) bis 1903 von 29,7 auf 48,7 Mill. M. (die eigenen Einnahmen
fallen nicht ins Gewicht), die Steigerung beträgt also nur 19 Mill. M.
oder 64 Proz. Dabei ist zu beachten, dass diese Steigerung vor Allem

') vgl. auch Bd, II Buch IT $ 311 ££ uud Buch 1V $ 122 ff.
?) Leider lassen sich die Ausgaben für die Handels- und Gewerbeverwaltung für 1869
nicht feststellen, da sie noch mit denjenigen für die Bauverwaltung verquickt waren (bis
8379/80).
1) also Ausgaben nach Abzug der eigenen Einnahmen,
) abgesehen vom thierärztlichen Unterrichtswesen,
») dies Jahr musste genommen werden, weil im Jahre 1880/81 das gewerbliche Schulwesen
 auf dem Ktat des Kultusministeriums stand und erst 1855/86 auf den Handels- und
Gewerbeetat zurückübertragen wurde,
6) © auch Anm. l auf Seite 185.