992 Allgemeine Finanzverwaltung,

dem Wasserbau zu Gute gekommen ist, indem z. B. allein die drei
zu sächlichen Ausgaben auf dem Gebiete des Wasserbauwesens bestimmten
 . Titel 15 (Seegewässer), Titel 16 (Binnengewässer), Titel 17
(Kanäle) im Kap. 65 gestiegen sind von 1880/81 - 1903 von zusammen
3,9 auf 18,5 Mill. M., also um fast 10 Mill. M.
Auch unter den im Etat der Bauverwaltung eine besonders
wichtige Rolle spielenden extraordinären Ausgaben sind es die Wasseroauten,
 welche alljährlich in steigendem Masse die bereitgestellten
Mittel in Anspruch nehmen, z.B. 1908 allein für See- und Binnengewässer
 8,7 Mill. bei 14,8 Mill. M. des Gesammtextraordinariums,
Dabei ist nicht ausser Acht zu lassen, dass alle extraordinären Staatsausgaben
 zu sogenannten wasserwirthschaftlichen.Zwecken, vor
Allem zu Landesmeliorationen, auf dem Landwirthschaftsetat erscheinen,
während freilich auch die Mehrzahl der Hochbauten (Justiz-, Strafanstalts-
 etc. Bauten) nicht auf dem allgemeinen Bauetat, sondern auf
den betreffenden Ressortetats ausgeworfen werden. Insgesammt wurden
in dem Zeitraum von 1880—1901 extraordinär und ausseretatsmässig
 (durch Anleihen) für Wasserbauzwecke -— abgesehen von
Meliorationen ete. — 457,5 Mill. M., für Hochbauten von 1878—1900
348 Mill. M. an sächlichen Kosten verausgabt.')
$ 192, Bei dem Justizetat sind im Laufe der Zeit die eigenen
Einnahmen, die im Jahre 1869 nicht weniger als rund 86 Proz. der
Ausgaben deckten, in erheblicher Weise zurückgegangen. Zum Theil?)
war es die neue Justizreorganisation aus Ende der 70er Jahre, welche
bewirkte, dass schon 1880/81 die Einnahmen nur noch rund 60 Proz.
der Ausgaben deckten. Kine Besserung in diesem Antheilsverhältniss
hat erst seit Miquels Amtsantritt, welcher sich allgemein eine pflegliche
 Behandlung der eigenen Einnahmen der Zuschussverwaltungen
angelegen sein liess, stattgefunden (1903 rund 67 Proz.).*)
Was die Ausgaben anbelangt, so sind es auch bei dieser Verwaltung
 hauptsächlich die Stellenvermehrungen und Besoldungsverbesserungen,
 welche die starke Steigerung der Gesammtausgaben im
Ordinarium, von 47,8 auf 116,7 Mill. M. — nach Abzug der eigenen
Einnahmen von 5,8 auf 32,5 Mill. M. — veranlasst haben.
An extraordinären Ausgaben wurden bereitgestellt in der gedachten
Zeitperiode ca. 160 Mill. M.' Ein grosser Theil entfiel dabei auf die der
Justizverwaltung unterstehenden, oft mit den Amtsgerichten verbundenen
 Gefängnisse.
$ 193. Wie fanden diese vielfachen und erheblichen Ausgabesteigerungen
 bei dem Staats-Civilaufwand in den letzten 3 Dezennien
aun ihre Deckung?
ı) s, Bd. I Buch V $ 164.
*) auch andere Gründe waren massgebend, vgl. Bd, 11 Buch IX &amp; 810.
‘*) Immediatbericht 1896/97 5. 11 und 1897,98 S, 39. Vgl. auch Reichsanzeiger 1898,
Jesondere Beilage zu Nr. 129 S. 1 3. Spalte.