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Allgemeine Finanzverwaltung.

97,2 Proz., während die Grund- und Gebäudesteuer, sowie die Steuer
vom stehenden Gewerbebetrieb ganz in Wegfall gekommen sind und
die Hausirgewerbesteuer (2,8 Mill.), - Eisenbahnabgabe (0,5 Mill.) und
sonstige Einnahmen sich in den Rest von 2,8 Proz. der Gesammtsumme
 theilen:
Während also 1869 noch über die Hälfte der Staatseinnahme an
direkten Steuern aus Ertragssteuern floss, bei denen ein Sehuldenabzug
 nicht stattfand, und nur 42 Proz. auf die die Schulden berücksichtigenden
 und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen treffenden
Personalsteuern kamen, wird heute fast der ganze direkte Steuerbedarf
 aus Steuern der letzteren Art aufgebracht. Berücksichtigt man
Jabei noch, dass im Jahre 1869 von dem in Sp. 7a enthaltenen Gesammtbetrage
 auf den Kopf der Bevölkerung 5,3 M. entfiel, und dieser
Betrag sich 1903 — nach der Bevölkerungsziffer von 1900 — nur auf
6,2 M. gesteigert hat, dass diese Steigerung aber viel weniger auf das
Konto einer Steuererhöhung, wie auf dasjenige einer gerechteren
Veranlagung und genaueren Erfassung des unter der alten
Personalsteuergesetzgebung sich der Besteuerung leicht entziehenden
Einkommens zu schreiben ist,') so tritt schon aus diesen wenigen
Ziffern hervor, welche grossen Erfolge die Miquelsche Steuerreformzesetzgebung
 auf dem Gebiete des staatlichen Steuerwesens im Hinblick
 auf eine gerechtere Lastenvertheilung aufzuweisen hat.
Noch schärfer zeigt sich Miquels Verdienst auf diesem Gebiete,
wenn man die Ueberschüsse aus den direkten Steuern vor und nach
1891 miteinander vergleicht.
In dem ganzen Zeitraum von 1869-—-1890/91, also in 21 Jahren,
stieg die Roheinnahme bei den direkten Steuern nur von 130,5 Mill.
auf 176,5 Mill. M., der Ueberschuss von 123,9 auf 162,5 Mill. M.,
während von 1890/91—1908, also in 13 Jahren, die Roheinnahme von
176,5 auf 215,6, der Ueberschuss aber von 162,5 auf 198,3 Mill. M.
stieg. Von dem Mehr an Ueberschüssen aus den direkten Steuern,
welches ein Vergleich der Rechnung von 1869 mit dem Etat von 1903
in Höhe von 75,4 Mill. ergiebt, entfielen also 38,6 Mill. auf die erste
Periode von 21 Jahren und 35,8 Mill. auf die zweite, nur 13jährige
Periode, deren letzte Jahre zudem noch unter den Nachwehen ungünstiger
 wirthschaftlicher Verhältnisse zu leiden hatten, und sonst
vermuthlich den Mehrertrag der ersten Periode noch erheblich übertreffen
 würden. Allerdings haben in der erstgenannten Periode (im
Anfang der 80er Jahre) mehrfache Steuererleichterungen stattzefunden,?)
 die man etwa auf 20—25 Mill. beziffern kann, dagegen
hat der Staat durch die Miquelsche Reform auf die gesammten Realsteuern
 (einschl. der Bergwerksabgabe mit 6.9 Mill.) im damaligen

) vgl. v. Zedlitz a. a. 0. S. 96.
) Näheres Bd. I Buch VIII $ 25; v. Zedlitz S. 82 ff.