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Allgemeine Finanzverwaltung.

etwas zu Gunsten der Kisenbahnüberschüsse verschieben wird, so wird,
wie man glauben darf, doch auf die Dauer die Einkommensteuer den
gewonnenen Vorsprung behalten.
Auf die Einzelheiten der Steuerreformen seit 1869 einzugehen,
unterbleibt hier, da eine erschöpfende Darstellung in Bd. 1l Buch VIII
gegeben ist, wo vor Allem die Miquel’sche Reform und ihre Bezründung
 und Bedeutung eingehende Würdigung gefunden hat ($ 47 ff.
a. a. 0.).
S 204. Wenn wir nun zum Schlusse noch auf das wirkliche
Endergebniss der Staatshaushaltsrechnungen, wie es sich in den
verschiedenen in Obigem dargestellten Perioden gestaltet hat, etwas
näher eingehen, so sehen wir, dass in der ersten Periode, von 1820
bis Ende der 40er Jahre, Etats- oder Rechnungsdefizite, soweit sich
dies feststellen liess, überhaupt nicht entstanden. Zum Theil mögen
hierbei die im allgemeinen günstigen wirthschaftlichen Verhältnisse
mitgewirkt haben. Aber auch andere Momente hatten darauf Einfluss.
Kinmal lag die Möglichkeit, entstehende Defizite durch Anleihen zu
decken, nicht vor, da Anleihen nach der Verordn. v. 17. Jan. 1820 (G.-S.
S. 9) ohne eine „reichsständische Versammlung“, die damals noch nicht
bestand, nicht aufgenommen werden durften.) Sodann bestimmte eine
weitere Kab.-O. vom genannt. Tage (G.-S.8.21), dass die damals als Bedarf
bei der laufenden Verwaltung angenommene Summe von 50863 150 Thlr.
‚unter keiner Bedingung erhöht werden dürfe, und dass die Chefs der
einzelnen Verwaltungen und das gesammte Staatsministerium dafür
um so mehr verantwortlich seien, als die bewilligte Summe im Ganzen
zu den in den bisherigen Etatsnachweisungen angegebenen Zwecken
ausreichen werde“, Auf die Dauer liess sich eine derartige Bestimmung
freilich nicht durchführen, indessen ist aus der bei v. Reden S. 327
gegebenen Tabelle doch ersichtlich, dass die Etats bis Ende der 2er
Jahre im Wesentlichen an dieser Summe festhielten und auch im
Laufe der 30 Jahre Ausgabesteigerungen nur sehr langsam und allmählich
 stattfanden. Erst in den 40er Jahren, besonders in der zweiten
Hälfte, nehmen die Ausgabevermehrungen ein schnelleres Tempo an.
[ndessen standen gerade für diesen Zeitraum, wie sich aus S. 99 a. a. O.
ergiebt, auch erhöhte Staatsmittel zur Verfügung, sodass alljährlich
erhebliche Bestände aus den Vorjahren übernommen werden konnten,
die sich von 1840—46 zwischen 11—17 Mill. Thlr. bewegten. Erst
Ende der 40er Jahre reichten in Folge des stark gestiegenen Ausgabebedarfs
 die Einnahmen nicht mehr aus (v. Reden S. 102f£.) und es
nusste auf den Staatsschatz sowie auf Anleihen zurückgegriffen
werden. Unterm 25. April 1848 wurde eine sog. freiwillige Anleihe
von 15 Mill. Thlr. ausgeschrieben, welche zur Deckung der Fehlbeträge
in den Etats von 1848 und 1849 verwendet wurde.
') S. hierzu Bd. II Buch I $ 10.