Fünfter Abschnitt. Rückblick und Gesammtergebniss. $$ 206, 207. 909

Der Umstand, dass sich auf eine längere Reihe von Jahren die
Ueberschüsse und Fehlbeträge miteinander ausgleichen, scheint dem
Gedanken der Bildung eines Ausgleichsfonds für den gesammten Etat‘)
Vorschub zu leisten, durch welchen ein gleichmässigeres Schlussargebniss
 der Rechnungen erzielt werden könnte. Es fragt sich aber,
ob, auch abgesehen von. den Bedenken, welche sich aus volkswirthschaftlichen
 Gründen gegen die Ansammlung eines solchen Reservefonds
 in der Staatskasse geltend machen lassen, es nicht auch im rein
finanztechnischen und finanzpolitischen Sinne besser ist, mit Ueberschuss-
 und Defizitjahren zu operiren, da auf diese Weise das wahre
Bild der Etatsverhältnisse auch dem weniger Eingeweihten klarer zu
Tage tritt, als es geschehen würde, wenn durch Auffüllung aus Reservetöpfen
 und Einfüllung in Reservetöpfe eine Verdunkelung des wirklichen
 Thatbestandes entsteht. Auf die Einführung längerer Etats- und
Wirthschaftsperioden, die mit Rücksicht auf den Ausgleich von Ueberschüssen
 und Defiziten mehrerer Jahren zweckmässiger erscheinen
könnte, als die jährliche Etatsaufstellung, würde trotz mancher Vortheile,
 namentlich in Bezug auf die Entlastung der Staatsregierung,
doch für die Ordnung von Staatshaushalt und Rechnungsführung zu
grosse Bedenken haben, auch wohl die durch den Art. 99 der Verf.-Urk.
yewährleisteten Rechte des Landtags. einzuschränken geeignet sein.
$ 207. Wenn wir hiermit unsere Ausführungen beschliessen, so
können wir nicht umhin, mit freudiger Genugthuung und patriotischem
Stolze zu empfinden, dass unter dem Gesichtspunkte der alljährlichen
Rechnungsergebnisse das Gesammtbild, welches der preussische Etat
in den letzten 70 Jahren bietet, sich als ein gleich günstiges darstellt,
wie wir es’ im Laufe unserer Darstellungen bereits bei den verschiedensten
 einzelnen Verwaltungsgebieten, insbesondere auch beim
Staatsschuldenwesen, betonen konnten. Die Ordnung und Sicherheit
der preussischen Finanz- und Etatsverhältnisse, die als gute Tradition
von den früheren Hohenzollern übernommen und schon von den
älteren Finanzschriftstellern als vorbildlich hingestellt wurde, ist von
den späteren Herrschern zielbewusst weitergeführt worden, hat aber
vor Allem auch bei den beiden Häusern des Landtages stets vollstes
Verständniss, Unterstützung und sogar direkte Förderung gefunden.
Nur ein Schatten schwebt‘ gegenwärtig noch über dem preussischen
Finanzwesen, das ist die Finanzgebahrung im Reich, das starke Anschwellen
 der im technischen Sinne unproduktiven Reichsschuld, die
Unsicherheit und Planlosigkeit in dem Reichs-Einnahmewesen und
die sich daraus ergebenden schädigenden Rückwirkungen auf den Eitat
Preussens. Indessen sind die hier vorhandenen Missstände allmählich
30 offenkundig geworden. haben sich die Verhältnisse hier so zuge-1)

 Der oben erwähnte Ausgleichsfonds der Eisenbahnverwaltung verfolgt, wie dort
lusgeführt, wesentlich andere Zwecke.
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens, IH.