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Anhang. '

der ohnehin schon ein u. W. grosser Andrang stattfindet, bis zu einem Zeitpunkt aufzuschieben,
0 der Staatshaushaltsetat ohne Anleihe zu balanziren ist, oder aber statt dieser Aufwenlung
 neue Försterstellen eventuell unter Hinzunahme der Mittel für die „Hülfsförster“‘,
leron Stellen wir nach den frühern Wahrnehmungen doch das Prognostikon zu stellen geneigt
 sind, dass sich nach und nach immer mehr von ihnen zu Försterstellen auswachsen
verden, zu begründen, wagen wir nicht zu beurtheilen.

Die „Andern persönlichen Ausgaben“ in den Titeln 6 bis 9e
des 2. Kapitels sind von 1899 bis 1903 nur von 2598700 bis auf
2 583 100 M.') gestiegen, da allein durch Errichtung der 600 Hülfsförsterstellen
 der Fonds zur Remunerirung von Forsthülfsaufsehern u. s. w.
(Tit. 7) eine Erleichterung um 613080 M. erfuhr und deshalb trotz
Mehrbedarfs bei anderen Titeln die Summe der „Andern persönlichen
Ausgaben“ von 3 076 400M. für 1902 auf den fast '/, Million niedrigeren
Betrag für 1908 sich ermässigte. Auch der gegen 1899 immer noch verbleibende
 Mehrbedarf aber würde sich in einen erheblichen Minderbedarf
verwandeln, wären nicht 1901, weil sie ihrer Natur nach zu den persönlichen
 Ausgaben gehören, die Beschäftigungsdiäten der mit Forstvermessungen
 und Betriebsregulirungen beauftragten Hülfsarbeiter mit
190000 M. von Kap. 2 Titel 21 („Zu Forstkulturen u. s. w.“) und die
Kosten für vorübergehende Stellvertretung erkrankter und beurlaubter
ÖOberförster mit 63000 M. von Kap. 2 Tit. 34 („Umzugskosten, Diäten,
Reisekosten“) auf den nun den Zusatz „sowie bei den Forstmessungen
and Betriebsregulirungen“ erhaltenden Tit. 6 „Zur Remunerirung von
Hülfsarbeitern bei den Regierungen und bei den Oberförstern“ über-'ragen
 worden und hätten nicht noch andere, demnächst zu erwähnende
 Uebertragungen von den sächlichen Ausgaben stattgefunden.

Dass bei der immer intensiveren, auch, wie wir sehen, erheblich
höhere Einnahmen abwerfenden Wirthschaft die „Sächlichen Verwaltungs-
 und Betriebskosten“ (Kap. 2 'Tit. 16—385), insbesondere
die Werbungs- und Transport- (Tit. 16) und die Kulturkosten (Tit. 21)
steigen mussten, ist natürlich: sie stellten sich 1903 auf 21 396 410 M.’)
— davon Tit. 16: 10650000, Tit. 21: 5138500 M. — gegen 20314 445
Mark — davon Tit. 16 9% und Tit. 21 5.1235 Millionen — 1899, wobei
 noch die eben erwähnte Erleichterung um 253000 M. zu berücksiehtigen
 ist. Ausserdem sind 1901 auch die Vertretungskosten für
erkrankte und beurlaubte Forstschutz- und Forstkassenbeamten mit
22000 und 8000 M. von Tit. #4 auf Tit. 7 bezw. 8 und von Tit. 21
/000 M. für bei Vermessungen und Betriebsregulirungen beschäftigte
Hülfsarbeiter aus der Kategorie der mittleren und unteren Beamten
auf Tit. 7 überwiesen, ferner in demselben Etat 291 000 M. bisher noch
im "Tit. 21 verrechnete Kosten für das Forsteinrichtungsbureau des
landwirthschaftlichen Ministeriums auf den Etat der landwirthschaft-\

 Vgl. wegen des Druckfehlers in der Anlage XVI die Anm. 1 auf &amp;. 285.