11. Nachträge. — Ueberschussverwaltungen. $ 226. 269

Ausschluss der statutmässigen Pensionskassenbeiträge der Beamten; b) als Jahresausgaben
alle Ausgaben der Gemeinschaft für die im Betriebe befindlichen Bahnstrecken mit Ausnahme
 der Pensionen der Beamten, der Wittwen- und Waisenbezüge der Hinterbliebenen
von Beamten, der öffentlichen Abgaben und der Aufwendungen für grössere Erweiterungen
und Umbauten von Bahnanlagen, die mehr als 100000 M. kosten, zuzüglich jedoch der
Hälfte der Kosten der Preussischen Centralverwaltung. Dieser Prozentsatz stellt sich nach
dem Etatssoll für 1903 auf 66,24 Proz. = rund 1805000 M.
Für die Eisenbahnabtheilungen des Ministeriums (Kap. 32)
sind 1902 und 1903 insgesammt neu geschaffen die Stellen für drei
vortragende Räthe, 2 Bureaubeamte und -— zur Beaufsichtigung der
Güterbewegung im technischen Bureau — 1 Eisenbahndirektor (7200 M.):
eingezogen sind dagegen die Stellen eines ständigen technischen Hülfsarbeiters
 und im technischen Bureau eines Baubeamten; hierdurch.
durch das Dienstalter der Beamten sowie durch Erhöhung der Beiträge
 an die Bauverwaltung für Kanzlei- und Unterbeamte (Tit. 4 und 5)
sind die Besoldungsfonds, aus dem ersten Grunde auch die Wohnungsgeldzuschüsse
 gestiegen. Die übrigen Mehrausgaben sind überwiegend
natürliche Folgen der Ausdehnung der Verwaltung; insbesondere ist Tit.8
„Remunerirung von Hülfsarbeitern ete.“ 19038 auch deshalb auf 202 000
Mark erhöht, weil aus ihm die Bezüge eines neuen, bei der Bauverwaltung
 vorgesehenen, aber lediglich in der Eisenbahnverwaltung
beschäftigten vortragenden Rathes für Hochbauwesen zu bestreiten
sind. Neu eingestellt ist seit 1902 als Tit. 8a ein Fonds von 18000 M.
„Zur Ueberweisung von Eisenbahnbeamten an einzelne diplomatische
Vertretungen im Auslande“ behufs Studiums der dortigen Kisenbahnverhältnisse.

Von den Extraordinarien der beiden Jahre 1902 und 19083 sind insgesammt bestimmt
 für Neu-, Erweiterungs- und Umbauten auf Bahnhöfen ca. 61 Millionen, für zweite
und fernere Gleise fast 12 Millionen, für Ausbau der Weichselstädtebahn zur Vollbahn 1,7,
für einen besondern Bahnkörper der Östfriesischen Küstenbahn 0,3, für das Gleis Danzig-Holm
 0,4, für Brückenbauten ca. 1,7, für andere Bauten auf den Strecken und Ueber- und
Unterführungen ca. 0,7, für Neuanlage (insbesondere Opladen und Burbach) und KErweiterung
 von Werkstätten nahezu 6, für eine Gasanstalt 0,067, für die Düsseldorfer Ausstellung
 0,45, für Telegraphenleitungen von Berlin nach dem Westen 0,2, zur Herstellung
und Verbesserung von Weichen- und Signalstellwerken (2 X 2'/, =) 5, zu Vorkehrungen
gegen Schneeverwehungen und Waldbrände (2X 0,8 =) 0,6, für elektrische Sicherungs!
anlagen (1 + 2,3 =) 3,3, zur Aufstellung von Ausfahrsignalen (0,6 + 0,8 =) 1,4, zu Dienstund
 Miethswohngebäuden für untere Eisenbahnbedienstete 2, zur Vermehrung der Betriebsmittel
 (37 + 15 =) 52, zur Herstellung von schwerem Oberbau auf den mit durchgehendem
Schnellzugsverkehr am meisten belasteten Strecken in schnellerem Tempo, als es mit den
Mitteln des Ordinariums möglich ist, (1903 eine erste Rate von) 15, zur Betheiligung an
Schnellfahrtversuchen der Studiengesellschaft für elektrische Schnellbahnen 0,3, als Dispositionsfonds
 für Grunderwerb (2 +0,1 =) 2,1 und als Dispositionsfonds für unvorhergesehene
 Ausgaben (2 X 2'/, =) 5 Mill. M. Bis Ende 1901 waren mit elektrischer Streckenblockung
 rund 7200 km Bahnstrecken mit einem Kostenaufwand von rund 9 Mill. M, ausgerüstet;
 ferner waren 1256 Schienenkontakte hergestellt, die der Schluss des Zuges überfahren
 haben muss, ehe eine Entblockung, d. h. die Freigabe der Einfahrt in den Streckenabschnitt
 für einen andern Zug möglich ist. Weitere Massnahmen, die zur Sicherung des
Zugverkehrs neuerdings getroffen sind, sind „Haltfalleinrichtungen‘‘ der Signalarme, die, bei
dem Befahren eines solchen Kontakts in Wirksamkeit versetzt. verhindern. dass versehentlich