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Anhang,

dass für die oben unter 1 bezeichneten Zwecke — den Dispositionsfonds
 der Eisenbahnverwaltung — erstmalig 30 Mill. M. aus Anleihemitteln
 bereitzustellen sind. Die Regierung hatte die Bereitstellung
von 60 Mill. vorgesehen mit der Massgabe, dass in einem und demselben
 Etatsjahre nicht mehr als 30 Mill. sollten verwendet werden
dürfen. Wie sich das Gesetz bewähren wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls
 enthält es eine grosse Stärkung der Eisenbahn- gegenüber der
Finanzverwaltung.
S$ 228. Direkte Steuern. Die Veranlagung der Einkommensteuer
 für 1902 ergab ein Veranlagungssoll von 1888837 843 M. bei
3762047 Steuerpflichtigen, also gegen 1901 nur ein Mehr an Steuern
von noch nicht 2 Millionen, das lediglich auf die 3 759377 physischen
Personen entfällt, während die nicht physischen Personen 1179225 M.
weniger als 1901 aufbrachten. Es zeigt sich in diesen Zahlen wieder
der Einfluss der ungünstigen Wirthschaftslage.
Die weitern den im $ 96 des VIIL. Buches des 1. Bandes gegebenen entsprechenden wichtizeron
 Daten über die Einkommensteuerveranlagung sind folgende: Veranlagungssoll von 1941
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften 17275397 M., 124 Berggewerkschaften
1098138 M., 390 eingetragenen Genossenschaften 92 552 M., 215 Konsumvereinen ($ 1 Nr. 5
des Ges.) 178 272 M.; steuerpflichtiges Einkommen dieser 4 Gruppen von Personenmehrheiten
596418 809, 27 893 309, 3 485 939 und 5081 434 M., eingezahltes Aktienkapital etc. 6 599 690 367,
538 953 212, 28328 847 und 4292 852 M.; der steuerfreie Betrag von 31, Proz. des Aktien-Kapitals
 etc. betrug 254 467 886 M. Bevölkerungsziffer 34 551 274, hiervon einkommensteuerfrei
als Exterritoriale etc, 9846, wegen Einkommens von nicht mehr als 900 M. 206038 403, und
zwar in den Städten 7527 590, auf dem platten Lande 13 085 659, steuerpflichtig (einschl. der
Freigestellten und ihrer Angehörigen) dort 7503 766, hier 6434 259, zusammen 18 988 025.
Veranlagte Censiten 4064234 = 10,88 Proz. der Bevölkerung, davon Städte 2470 288,
Land 1593 946, nach Einkommen von mehr als 3000 M. 449681 — 1,3 Proz. der Bevölkerung
 und 11,96 Proz. aller Censiten, mit Einkommen von 900-—3000 3809 696 — 88,04 Proz.,
3000—6 000 M. 291 341 == 7,75 Proz., 6000—9 500 M. 77 636 = 2,07 Proz., 9 500—30 500 M.
647537 = 1,72 Proz., 30 500—100 000 M. 13205 = 0,35 Proz., über 100000 M. 2762 =
),07 Proz. aller Censiten, Die Bevölkerung vertheilt sich nach der Veranlagung wie auf
der Tabelle am Ende dieser und Anfang der nächsten Seite angegeben. Veranlagtes Einkommen
 der physischen Personen 8559 884 832 M., hiervon Städte 6 002 000 100, Land
2557 884 732 M., für einen Censiten dort 2581,27, hier 1783,54, überhaupt 2276,94M. Veranlagtes
 Einkommen der Steuerpflichtigen über 3000 M. 4 099 996 632 M., davon aus Kapitalvermögen
 1237 093 711, aus Grundvermögen 996 253 083, aus Handel, Gewerbe und Bergbau
1 475 0883 154, aus gewinnbringender Beschäftigung 1 084 406 191 M. Schuldenzinsen, dauernde
Lasten und andere Abzüge 692 839 507 M.; ohne diese Abzüge entfielen von dem Gesammtänkommen
 auf jene 4 Arten von Quellen beziehentlich 25,81, 20.79. 30.78 und 22.63 Proxy.

Anzahl der Köpfe
in den Städten auf dem Lande insgesammt
iiberhaupt v.H. überhaupt v.H. überhaunt vH.

A. Einkommensteuerfrei
\) weil das Einkommen den Betrag
von 900 M, nicht überschreitet .
nach $$ 18 und 19 freigestellt
(einschliesslich der Personen,
leren Veranlagung ausgesetzt ist)
zusammen A. ,

7527590 50,08 13085659 67,04 20613249 59,66

761433 3,07 949242 4,86 1710675 4,95
3289023 55.14 14034901 71,90 22323924 64.61