Il. Nachträge,. — Ueberschussverwaltungen, $ 228. 975

Zur Waarenhaussteuer waren 1902 (1901) veranlagt 86 (109) Betriebe mit einer Steuer
von 1913270 (3073905) M. In 20 Orten betrug die Waarenhaussteuer 1902 mehr als
100 Proz. der Gewerbesteuer der Klasse IV, in 19 zwischen 50 und 100 Proz. derselben,
and in 6 überstieg sie das Veranlagungssoll der beiden Gewerbesteuerklassen IIT und 1V.
Der Rückgang von 1901 auf 1902 ist zurückzuführen auf die Beschränkung bisher steuerpflichtiger
 Betriebe auf den Absatz von Waaren nur einer der im Gesetz unterschiedenen
Gruppen und auf die Auslegung des Gesetzes durch das Oberverwaltungsgericht, das insbesondere
 die Konsumanstalten gewerblicher Unternehmer für steuerfrei erklärt hat.
Die Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen ergab 1%01
92918618 M., die Eisenbahnabgabe 1942986 M. Von dem bei
letzterer für 1903 eingestellten Betrage — vgl. die Etatsansätze in
Anl. XVI — entfallen 310525 M. auf die 1903 verstaatlichten Bahnen
(vgl. 8 228), sodass künftig hier eine um mehr als die Hälfte geringere
Einnahme zu erwarten ist, wenn nicht neue Bahnen hinzutreten.
Der Ausgabeetat der Verwaltung der direkten Steuern weist
1903 gegen 1902 bei den Besoldungen einen Mehrbedarf-von 126 918.
bei Wohnungsgeldzuschüssen einen solchen von 13 100, bei den andern
persönlichen Ausgaben von 98400, bei den „Sonstigen Kosten der
Veranlagang“ von 59400, bei den „Sächlichen und vermischten Ausgaben“
 von 207682 M. auf. Bei den Besoldungen rührt derselbe her
von Uebertragung der Stellen für 2 Regierungsräthe, 7 Regierungs-Sekretäre
 und 3 Kanzlisten von dem Etat der Regierungen ete. auf
die Steuerdirektion in Berlin, von Errichtung von 6 Katasterämtern
und der Stellen für 4 Katasterzeichner, von Uebernahme von 5 Kanzlisten
 vom Etat des Finanzministeriums und von höherem Bedarf
an Dienstalterszulagen. Dagegen sind 3 Kreiskassen aufgehoben, die
Stellen von 8 Vollziehungsbeamten eingezogen und die Gehälter von
18 Steuersekretären auf den Besoldungsfonds der Regierungen ete.
übertragen. Es ergiebt sich daher bei den vier Besoldungstiteln — vgl.
Anl. LXX zu Bd. I — ein Bedarf von 797 060, 3603 150, 1985447 und
1855774 M. Die Wohnungsgeldzuschüsse sind durch die Stellenvermehrungen
 und die Aufhebung der V. Servisklasse gestiegen, von den
andern persönlichen Ausgaben nur, und zwar durch die Vermehrung
der Geschäfte, Tit. 6 auf 1335000 M., während "it. 8 einen Minderbedarf
 von 1600 M. infolge Verminderung der Vollziehungsbeamten
aufweist, die „Sonstigen Kosten der Veranlagung“ bei Tit. 15 und 16
um beziehentlich 500 und 62500 M. durch Vermehrung der Geschäfte
 und Erhöhung der an Stadtkreise für die Veranlagung der
Einkommen- und Ergänzungssteuer zu gewährenden Vergütungen;
dagegen ist bei Tit. 17 ein Minderbedarf von 3600 M. vorgesehen.
Wenn die Bureaubedürfnisse (Tit. 19) um 25800 M. gestiegen sind, so
rührt das lediglich daher, dass, hauptsächlich infolge Erweiterung der
Dienstwohnung des Finanz- Ministers, die Ministerialatheilung für
indirekte Steuern das bis dahin von der Direktion für die Verwaltung
der direkten Steuern benutzte Gebäude „Hinter dem Giesshause Nr. 1“
mit Ausnahme des Erdgeschosses bezogen hat und für die Direktion
RE