I, Nachträge. — Ueberschussverwaltungen. $ 229. 977

(R.-G.-BL. 8. 1) in Kraft getreten. Dasselbe hebt die Vorschriften des Zuckersteuergesetzes
über die Ausfuhrprämien und die „Betriebssteuer‘““ sowie den „Betriebssteuerzuschlag‘‘ auf,
da ja diese beiden Abgaben die Mittel für die Prämien lieferten, und setzt die Zuckersteuer
von 20 auf 14 M. für den Doppelcentner herab; endlich werden als Frist der gegen Sicherheit
 erfolgenden Steuerstundung 6 Monate gesetzlich festgelegt.
Die sich aus einem Vergleich der Anl. XVI mit der Anl. LXXI
zum I. Bande ergebenden Aenderungen der Einnahmevoranschläge
für 1903 gegen 1902, die bei den Reichssteuern ein Weniger von
594000 M., bei den Einnahmen für alleinige Rechnung Preussens
ein Mehr von 2305000 M. aufweisen, beruhen auf der auch in
früheren Jahren angewendeten Berechnungsart, der Aenderung des
Zucker- und Branntweinsteuergesetzes und dem Hinzutreten der Schaumweinsteuer
 — vgl. Anm. zu 88a Buch IX Bd. 1 — für deren Erhebung
und Verwaltung eine vom Bundesrath festzusetzende Vergütung gezahlt
 wird. Allein bei der Zuckersteuer beträgt der KEinnahmeausfall
mehr als 1 Million, wogegen aus der Branntweinsteuer Preussen
345000 M. mehr verbleiben sollen. Bemerkenswerth ist das trotz
der wirthschaftlichen Ungunst der Zeiten zu erwartende Mehrerträgniss
der Stempelsteuer von 2,3 Millionen; die Isteinnahme betrug zwar 1901
nur 33 395520 M. gegen 36561881 und 34424195 M. 1899 und 1900;
doch rechnete man z. Z. der Aufstellung des Etats für 1903 für 1902
auf einen Ertrag von 85,3 Mill. MW. Die Erbschaftssteuer brachte 1901
10171514 M.
Die dauernden Ausgaben sind für 1903 um 158 100 M. höher
als für 1902 veranschlagt, und zwar sind mehr vorgeschen — vgl.
hierzu die Anl. LXXII zum I. Bande — bei der Centralstempel- und
Drucksachenverwaltung (Etats-Kap. 7) an Besoldungen 860 M. nach
Massgabe des Dienstalters der Beamten, bei der Provinzialsteuerverwaltung
 (Kap. 8) bei Tit. 1 aus demselben Grunde 1800 M., bei Tit. 2
aus diesem Grunde und infolge Errichtung zweier Sekretärstellen
10.950 M., bei Tit. 4 die Wohnungsgeldzuschüsse für diese Beamten
mit 864 M., im Kap. 9 „Zoll- und Steuererhebung und Kontrolle“ nach
Massgabe des Dienstalters und zu neuen Stellen bei Tit. 1 15100,
Tit. 2 22100 und Tit. 3 19885 M.
Es sind zwar in Folge Aenderung der Küstenbewachung in Schleswig-Holstein weggefallen
 1 Kreuzzollinspektor, 1 Bureaugehülfe desselben, 10 Assistenten auf Wasserfahrzeugen,
 14 Schiffer und 43 Matrosen, Dafür sind aber neu errichtet die Stellen von
2 Oberkontroleuren, 2 Hauptamts-Assistenten, 2 Einnehmern 1. Kl, 1 Einnehmer IL KL,
3 Zoll- und Steueramts-Assistenten, 38 Grenz- und Steueraufsehern und 1] Zollamtsdiener
An Wohnungsgeldzuschüssen ete. (Tit. 4) sind für die neuen Beamten
 31500 M. mehr erforderlich. Bei Tit. 7 ist behufs Einrichtung
von Lehrkursen zur theoretischen und praktischen Ausbildung der
Zoll- und Steuerbeamten ein Mehrbetrag von 10000 M. eingestellt, bei
Tit. 9 ein solcher von 55015 M. in der Hauptsache behufs Anmiethung
von Wohnungen für die Grenzaufsichtsbeamten, um deren Wohnverhältnisse
 zu verbessern. Bei Kap. 10 „Allgemeine Ausgaben“ be-