II. Nachträge. — Zuschussverwaltungen. $ 242, 901

Zu dem Normaletat von 1892 (a. a. O. 8 263) sind bis 1908 nicht
weniger als 5 Nachträge ergangen. Den beiden a. a. O. bereits näher
behandelten Nachträgen folgten noch der dritte Nachtrag v. 10. April
1900 (C.-Bl. d. U.-V. 8. 529), der vierte unterm 3. April 1901 (a. a. O.
1901 S. 462), der fünfte unterm 20. Mai 1902 (a. a. O. S. 447, 449),
durch letzteren wurde die Zahl der Dienstjahre bis zur Erreichung des
Höchstgehaltes für die etatsmässigen wissenschaftlichen Lehrer von
24 auf 21 Jahre herabgesetzt.')
Der Normaletat hat nunmehr durch die verschiedenen Nachträge
folgende Fassung erhalten (C.-Bl. d. U.-V. 1902 S. 580).
A, Anstalten, welche vom Staat zu unterhalten sind oder bei denen der Staatsbehörde
die Verwaltung zusteht,
$&amp; 1. Die Besoldungen betragen jährlich:
|. für die Leiter der Vollanstalten (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen) a) in
Berlin 6000 bis 7200 M., b) in den Städten der ersten Servisklasse oder mit mehr als
50.000 Civileinwohnern 5100 bis 7200 M., c) in allen übrigen Orten 4800 bis 6900 M.;
9. für die Leiter der Anstalten‘ von geringerer als neunjähriger Kursusdauer (Progymnasien,
 Realprogymnasien und Realschulen) a) in Berlin, in den Orten der ersten
Servisklasse und in den Orten mit mehr als 50000 Civileinwohnern 4 800 bis 6 300 M.,
b) in den übrigen Orten 4500 bis 6000 M.;
3. für die definitiv angestellten wissenschaftlichen Lehrer 2700 bis 5 100 M. Neben
ihrem Gehalte beziehen diese Lehrer, sofern sie nach ihrem Zeugnisse zum Unterricht in
den oberen Klassen vollbefähigt sind oder sich durch praktische Bewährung besonders auszeichnen,
 nach Erreichung des im $2 Nr. 3 zweiter Absatz bezeichneten Dienstalters eine
feste pensionsfähige Zulage von 300 bis 900 M, jährlich;
4. für die definitiv angestellten Zeichenlehrer 1800 bis 3800 M. Die definitive Anstellung
 als Zeichenlehrer mit vorstehenden Gehaltssätzen hat zur Voraussetzung, dass der
Lehrer die vorgeschriebene Prüfung als Zeichenlehrer für höhere Unterrichtsanstalten bestanden
 hat, vollbeschäftigt wird und mindestens 12 Zeichenstunden wöchentlich oder doch
den ganzen lehrplanmässigen Zeichenunterricht an der Anstalt erteilt;
5. für die definitiv angestellten sonstigen technischen Lehrer, die Elementar- und die
Vorschullehrer a) in Berlin 1800 bis 3600 M., b) in Orten der Servisklassen A. und I.
1500 bis 3400 M., c) in den übrigen Orten 1500 bis 3 200 M.;
6. die wissenschaftlichen Hülfslehrer erhalten Jahresremunerationen in Höhe von
1800 bis 2400 M.
$ 2. Das Aufsteigen im Gehalte geschieht in der Form von Dienstalterszulagen :
{. bei den Leitern der Vollanstalten a) in Berlin ($ 1 Nr. 1a) mit je 400 M. nach 3,
6, 9 Dienstjahren, b) in den Städten der ersten Servisklasse oder mit mehr als 50 000 Civileinwohnern
 ($ 1 Nr. 1b) mit 500 M. nach 3 Dienstjahren, mit je 400 M. nach 6, 9 12, 15
Dienstjahren, c) in den übrigen Orten ($ 1 Nr. 1c) wie vorstehend zu b;
2. bei den Leitern der Nichtvollanstalten ($ 1 Nr. 2a und b) mit je 300 M. nach 3, 6,
9, 12, 15 Dienstjahren;
3. bei den wissenschaftlichen Lehrern ($ 1 Nr. 3) mit 500 M. nach 3 Dienstjahren,
mit 400 M. nach 6 Dienstjahren und mit je 300 M. nach 9, 12, 15, 18, 21 Dienstjahren,
Die im $ 1 Nr. 3 zweiter Absatz erwähnte feste Zulage wird nach 9 Dienstjahren in Höhe
von 300 M. gewährt und steigt nach 1% und 15 Dienstjahren um je den gleichen Betrag;
4. bei den unter $ 1 Nr. 4 bezeichneten Zeichenlehrern mit je 250 M. nach 3, 6, 9, 12
und mit je 200 M. nach 15, 18, 21, 24, 27 Dienstjahren;
1) Um die Kosten zu decken, wurde das Schulgeld an den höheren Schulen je um
10 M. für den Schüler erhöht (C.-Bl. d. U.-V. 1902 S. 354, 448).