11. Nachträge. — Zuschussverwaltungen, $$ 254—256. 303

Rate, zum Neubau des akademischen Instituts für Kirchenmusik in Berlin und zur inneren
Einrichtung der drei Anstalten 1493 849 M.
1902: Zur Erweiterung der Kunstmuseen, letzte und Ergänzungsrate 636000 M.; zur
Ausführung eines Erweiterungsbaues für das Kunstgewerbe-Museum in Berlin, zweite Rate
250000 M.
1903: Zur Erweiterung der Kunstmuseen, Nachbewilligung für den inneren Ausbau
des Kaiser Friedrich-Museums mit Einschluss eines letzten Betrages für die innere Einrichtung
 desselben 965 000 M.; zur Ausführung eines Erweiterungsbaues für das Kunstgewerbe-Museum
 in Berlin, dritte Rate 500000 M; zum Neubau der Königlichen Bibliothek, der
Universitäts-Bibliothek und der Akademie der Wissenschaften zu Berlin auf dem sogen,
Akademieviertel daselbst. erste Rate 1000000 M.

Medizinalwesen (Band II Buch I $$ 593ff.).
$ 233, Auf dem Gebiete des Medizinalwesens sind in den letzten
Jahren bedeutsame Neuerungen durchgeführt worden, die sich auch im
Staatshaushaltsetat bemerkbar machen. Während die Ausgaben für
Medizinalwesen nach Ba. II Buch I 8 11 a. a. O0. von 1870—1899 nur
von 1,3 auf 1,9 Mill, gestiegen waren, haben sie seitdem bis 1903 eine
Steigerung bis auf 3,5 Mill. M., also fast auf das Doppelte, erfahren.
Die gesteigerte Fürsorge, welche dem Medizinalwesen gewidmet
wird, findet in dem Ausgabeetat u. A. auch darin einen Ausdruck,
dass durch den Etat für 1903 unter Kap. 109 Tit. 4 eine besondere
Direktorstelle für die Medizinalabtheilung geschaffen worden ist.

8 256. Vor allem war es die Durchführung des unterm 16. Sept.
1899 erlassenen, in seinen Grundzügen schon in Bd. Il Buch I $ 608ff.
dargestellten neuen Kreisarztgesetzes von 1899, welches besondere
Bedeutung für die Medizinalverwaltung und deren Etat in Anspruch
nahm. Besonders wurden dadurch berührt die Tit. 2, 4 und 5 des
Kap. 125. Ersterer stieg von 1899—1908 von 717 889 M. auf 1432246 M..
letztere beiden Titel von 30656 M. auf 820 156 M.
Zur Ausführung des Gesetzes sind eine Reihe von Ministerialerlassen
 ergangen, deren Wortlaut in dem: seit 1901 im Ministerium
neu herausgegebenen Ministerialblatt für Medizinal- und
medizinische Unterrichtsangelegenheiten (Cotta’scher Verlag.
Berlin) abgedruckt ist.
Auch sind in einer besonderen, dem Landtag unterbreiteten Denkschrift
 v. 10. Febr. 1902 (Drucks. d. Abgeord.-Hauses Nr. 72) die einzelnen
zur Durchführung jenes wichtigen Gesetzes von der Medizinalverwaltung
getroffenen Massnahmen eingehend geschildert worden.
Von diesen Massnahmen sind als die wichtigsten folgende hervorzuheben:

1. Die Ersetzung der alten Prüfungsordnung für die Physikatsamtskandidaten
 v. 24. Jan. 1896 (Zusatzbestimmung v. 283. Febr. 1898) durch
eine neue v. 30. März 1901 (M.-Bl. f. d. Med.-A. S. 71). Besonders die
Kenntniss der öffentlichen Gesundheitspffege ist stärker betont, ferner
sind auf dem Gebiete der pathologischen Anatomie, Psychiatrie und