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Anhang.

der Bekanntmachung des Reichskanzlers v. 30. Mai 1902 (C.-Bl. f. d.
Deutsche Reich, Beil. zu Nr. 22) in Anl. F Sp. 4 aufgeführten
56 preussischen Zoll- und Steuerstellen bestimmt, bei denen die
Untersuchung stattfinden kann. Für die Untersuchung sind nach
Massgabe der auf Grund des 8 22 Nr. 3 des Fleischbeschaugesetzes
vom Bundesrathe beschlossenen Gebührenord. v. 12. Juli 1902 (C.-Bl.
f. d. Deutsche Reich S. 238) Gebühren zu entrichten. Diese Gebühren
sind zunächst für 1903 mit 1,2 Mill. M. veranschlagt, ebenso hoch
auch die in Kap. 108 "Fit. 16 b eingestellten laufenden Ausgaben an
sächlichen Kosten der Unterhaltung der für die Beschaustelle erforderlichen
 baulichen Einrichtungen und der Ausrüstungsgegenstände, an
Miethzinsen für die zu Beschauzwecken etwa bereit zu stellenden,
nicht fiskalischen Räumlichkeiten und ähnlichen Ausgaben, sowie an
Vergütungen für das Beschaupersonal (Thierärzte, Trichinenschauer,
Chemiker, Bureau- und sonstige Hülfskräfte).
$ 262, Weitere erheblichere Einnahmevermehrungen fanden statt
bei Tit. 4, nämlich 24736 M. in 1902 bei der Thierärztlichen Hochschule
 zu Hannover in Folge vermehrten Besuches und der Uebersiedelung
 in den Neubau; dieser Einnahmevermehrung stehen aber
auch entsprechende Ausgabesteigerungen gegenüber (allein bei Kap. 108
Tit. 8 26595 M.).
Bei Tit. 7 der Einnahme fand ebenfalls 1902 eine Vermehrung um
29640 M. statt, wovon 9340 M. auf einen neuen hier eingestellten
Nebenfonds (s. Bd. II Buch II $&amp; 23), nämlich die Deich- und
Schlempenhülfsgelderkasse in Stade, entfielen. (Näheres über diesen
Fonds in den Etatserläuterungen 1902.) 19800 M. entfielen dagegen
auf Beiträge privater Grundkreditinstitute zu den Kosten der Staatsaufsicht.
 Diese Einnahmevermehrung ist aber nur die Folge einer
antsprechenden Ausgabesteigerung bei Kap. 10la (s. auch Bd. II
Buch 11 8 455 S, 931). Dieser Fonds wurde nämlich um den gleichen
Betrag erhöht in Folge der Neueinstellung zweier Brandinspektorenstellen,
 da eine Verschärfung der Staatsaufsicht über die Hypothekenbanken
 und ähnlichen privaten Creditinstitute im Interesse der
Allgemeinheit erforderlich erschien.

Laufende Ausgaben.
$ 263. Rechnet man von der gesammten Ausgabesteigerung die
oben erwähnten 1,2 Mill. M. ab, so bleibt eine Vermehrung der Ausgaben
 von rund 600000 M. bestehen. Rund 255000 M. entfallen
hiervon auf die Generalkommissionen, bei denen vor Allem die
fortgesetzte Vermehrung des Vermessungspersonals (von 470 auf 510)
eine weitere starke Ausgabesteigerung nöthig machte. Kap. 101 Tit. 5
stieg allein von 1807250 M. auf 1973850 M. Auch die Zahl der
Spezialkommissare stieg weiter von 57 auf 63.