IL Nachträge. — Zuschussverwaltungen. $$ 269, 270. 319

mit einer Gesammtfläche von 92 645 ha = 49.7 Proz zu einem Gesammtkaufpreise
 von 66 822 080 M.
Neben dem Angebot von Grundstücken hat sich andererseits auch
die Nachfrage nach Ansiedlerstellen gesteigert, nachdem in
1900 und 1901 eine gewisse Zurückhaltung stattgefunden hatte. Es
wurden an Rentenguts- und Pachtverträgen

im Jahre abgeschlossen genehmigt
787 605
966 669
933 661
388 418
1803 1211.

1898
1899
900
1901
"002

Die Gesammtzahl der bis Ende 1902 angesiedelten Familien
beträgt 6010, ihre Seelenzahl ist auf 40000 bis 42 000 zu schätzen.
Die zu Ansiedlerrecht bisher vergebene Stellenfläche umfasst
96 578 ha oder 17 Quadratmeilen.
Dazu kommen noch die für öffentliche Zwecke u. s. w. ausgewiesenen
 Flächen — vgl. S. 10/11 der Denkschrift für 1898 — mit
atwa 30500 ha, sodass von dem rd. 186 501 ha betragenden Gesammtarwerbe
 etwa 127 100 ha — 68,2 Proz. vergeben sind.
Auf die Gewinnung deutscher Arbeiterfamilien von ausserhalb
der Ansiedelungsprovinzen für die Ansiedelungsgüter ist fortgesetzt
Bedacht genommen worden. Zur Zeit sind über 300 solcher Familien
mit etwa 1800 Köpfen beschäftigt, darunter viele, die den Erwerb
einer Ansiedlerstelle beabsichtigen.
Das bisherige finanzielle Gesammtergebniss der Verwaltung der
Ansiedlungsgüter betrug danach seit 1886/87 bis Ende Juni 1902: An
Zuschüssen 15078677 M., an Ueberschüssen 4185 497 M.. an baaren
Aufwendungen somit 10898 180 M.
Von diesem Betrage war bis zum Vorjahre eine Summe von rund
7399000 M. durch Aufschläge zu dem Ankaufspreise in den Theilungsplänen
 zur Deckung gelangt. Die im Jahre 1902 genehmigten
Teilungspläne weisen einen Aufschlag von rd. 731000 M. auf.
Bei Zurechnung dieses Betrages zu den oben erwähnten 7 329 000 M.
argiebt sich die Summe von 8060000 M.; es bleibt also ein Betrag
von rd. 2800000 M. ungedeckt.
Alles Nähere ist aus der Denkschrift No. 55 der Drucksachen des
Abgeordnetenhauses 1903 und deren Anlagen zu ersehen.

8 270. Da sich gezeigt hat, dass die bisherigen der Ansiedelungskommission
 zur Verfügung stehenden Geldmittel immer noch nicht
ausreichen, um die Ziele der Ansiedelungspolitik genügend sicher zu
stellen, so wurde durch Ges. v. 1. Juli 1902, betreffend Massnahmen
zur Stärkung des Deutschthums in den Provinzen Westpreussen und