28

Anhang.

$ 282, Zu dem oben erwähnten Tit. 16 ist besonders zu bemerken:
Nachdem erstmalig in das Extraordinarium des Etats der Handelsand
 Gewerbeverwaltung für 1896/97 „zur Förderung des kleingewerblichen
 Genossenschaftswesens“ ein Dispositionsfonds von 10000 M. —
der durch den Etat für 1898/99 auf 20 000 M., für 1900 auf seine gegenwärtige
 Höhe von 30000 M. gebracht worden ist — eingestellt worden
war, schritt die Staatsregierung zunächst dazu, durch Aussendung
3iner Anzahl im Genossenschaftswesen theoretisch und praktisch erfahrener
 Personen als sogenannter „Genossenschaftsinstruktoren“ in
den für eine Belebung des genossenschaftlichen Geistes unter den
Handwerkern nach Ansicht der örtlichen Behörden vorzugsweise in
Betracht kommenden Orten Wanderunterricht im Genossenschaftswesen
 ertheilen zu lassen, um so zur Gründung sowohl von Kreditwie
 von Rohstoff- und Absatzgenossenschaften anzuregen.
Zu den Kosten der ersten Einrichtung neugegründeter Genossensehaften
 wurden in der Regel entsprechende Beihülfen, je nach dem
Umfang der Unternehmung in Höhe von 50—500 M. — vereinzelt bis
300 M. — gewährt.
Aus dem Fonds waren bis 1903 gewährt worden: an 22 Genossenschaftsinstruktoren
 insgesammt 23 105,74 M., an 149 Genossenschaften
 als Beihülfen zur Deckung der ersten Einrichtungskosten
insgesammt 26070 M., an 14 Genossenschaften als Darlehne insgesammt
 26200 M., an eine Genossenschaft als nicht rückzahlungspflichtige
 Unterstützung 100U0 M.; an Revisionsverbände bezw. an
Provinzialbehörden u. s. w. zur Subvention solcher Verbände, inszesammt
 36 402,71 M., für Lehrkurse, zu Stipendien und dergleichen
504040 M.

Y. Bauverwaltung (Bd. II Buch V $ 208).
&amp; 283. Die Einnahmen der Bauverwaltung sind von 1902 auf
19038 von 9,6 auf 10,0 Mill. M., die laufenden Ausgaben von 38,2
auf 33,9 Mill. M. gestiegen. Beide halten sich also hinsichtlich der
Steigerung ziemlich die Wage. Der grösste Theil der Mehreinnahmen
(350000 M.) entfiel auf Kap. 28 Tit. 7 (Verkehrsabgaben), deren
Steigerung hauptsächlich auf die Einführung der neuen Binnenschifffahrtsabgabentarife
 und der Binnenschifffahrtsaichung sowie auf die
weitere Entwickelung des Verkehrs auf dem Dortmund-Emskanal
und im Emdener Hafen zurückzuführen ist.
Die Neuregelung der Schifffahrts- ete. Abgaben, die in letzter
Zeit erfolgt ist (s. Bd. II Buch V 8 159), hat u. A. auch neue Vereinbarungen
 mit Nachbarstaaten wegen gemeinsamer Flussläufe zur
Folge gehabt.